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BKK Gildemeister lernt es nicht, oder will bewusst falsch informieren?

Es ist gerade einmal einige Monate her, da schrieb ich über die (bewussten?) Falschaussagen auf der Internetseite der BKK Gildemeister. Dort waren bewusst oder unbewusst falsche Informationen und nachweislicher Unsinn über die private Krankenversicherung dargestellt.

Damit die Damen und Herren es dort nicht so schwer haben, schrieb ich per traditioneller Briefpost an den Vorstand, das Bundesversicherungsamt und den BKK Bundesverband. In den letzten Tagen lag dieses Thema wieder auf meinem Tisch und ich fragte nach, heute kam schnell die entsprechende Antwort:

Guten Tag, sehr geehrter Herr Henning,

die aktualisierten Informationen sind bereits seit dem 22.07.11 auf unserer Homepage zu finden.

Naja, das man den Namen nicht richtig schreiben kann, das ist mir durchaus geläufig, aber das anscheinend im Hause der BKK Gildemeister Seidensticker niemand in der Lage ist, die Fehler zu lesen und die korrekten Informationen online zu stellen, ist mehr als traurig.

(c) BKK Gildemeister Seidensticker, Internetseite

Auf der Internetseite der BKK Gildemeister Seidensticker werden nun die 14 guten Gründe für die BKK GS dargelegt. Unter dem, Punkt 2 kann man heute auch noch lesen:

Die Beiträge sind für junge, gesunde, gutverdienende Singles zwar oft niedriger als in der Gesetzlichen, sie können aber im Laufe des Lebens kräftig steigen – egal, wie viel der Versicherte dann verdient, er muss sie bezahlen.

Das es einen Basistarif mit einer Begrenzung auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und die Beitragssteigerungen in der GKV werden unterschlagen- klar, klingt doch auch blöd für die BKK. Eine dieser Anpassungen kann der GKV Versicherte zum 01. 01. 2012 wieder erleben. “Neue Beitragsbemessungsgrenze und höhere Beiträge in der GKV ab 2012“. Meine Kunden- so jung diese auch sein machen- sparen fast keinen Beitrag gegenüber dem Höchstbeitrag der GKV, sondern investieren in solide kalkulierte Tarife und Komponenten zur Beitragsentlastung.

Weiter geht’s mit dem Mythos der Risikozuschläge und der Annahmepolitik. Dort unter Punkt 4 steht geschrieben:

Risikozuschläge von bis zu 50 % keine Seltenheit. Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass bestehende Vorerkrankungen nicht mitversichert werden. Bei falschen Angaben kann der Versicherer den Tarif korrigieren – und dies je nach Tarif bis zu zehn Jahre rückwirkend!

Über so viel Unsinn könnte man Bücher schreiben. Risikozuschläge von “bis zu 50%” sind mehr als übertrieben, und so gar nicht üblich. Bei Zuschlägen in solchen Größenordnungen sollte auch genau hinterfragt werden, ob die Private Krankenversicherung (PKV) das richtige Produkt ist. Besonders unsinnig ist aber die Behauptung der Vorerkrankungen. Der Gesetzgeber hat mit dem §193 VVG den Paragraphen zur Versicherungspflicht eingeführt. Vorerkrankungen werden in der Zusatz-/ Ergänzungsversicherungen durchaus ausgeschlossen, nicht jedoch in der Vollkostenversicherung. Auch würde ein Ausschluss eine vorgeschriebene Versicherungspflicht schlichtweg unterlaufen. Das genau hatte ich der BKK auch im letzten Brief mitgeteilt, anscheinend ist man dort aber eher unbelehrbar.

Dieser Unsinn mit dem “Nachversichern von Vorerkrankungen” findet sich auch unter Punkt 5, wo es um den Anbieterwechsel geht. Dazu wird noch behauptet “PKV Versicherte binden sich bis zu 36 Monate” an den Vertrag, GKV Versicherte nur 18 Monate.

Ist eine PKV richtig ausgewählt, ist die Frist vollkommen egal. Bei Eintritt der Versicherungspflicht besteht ein Sonderkündigungsrecht und sonst sollte der PKV Schutz auch nicht gewechselt werden. Dennoch ist die Behauptung bewusst falsch, denn den Link zur Übersicht mit den Mindestvertragslaufzeiten in der PKV hatte ich der BKK Gildemeister ebenfalls zur Verfügung gestellt. Da ist einfach zu erkennen, es gibt 6 Unternehmen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, alle anderen haben 24 Monate Frist. Von 36 Monaten lese ich da gar nichts. Das es in der gesetzlichen Kasse noch die Wahltarife mit einer Bildung bis zu 36 Monaten gibt, hat man wohl einfach vergessen.

In Punkt 8 und 10 sucht man wohl wieder bewusst nach Vorteilen für die GKV. Auch diese Aussagen sind leider falsch und bereits schriftlich gegenüber der BKK Gildemeister widerlegt. Auch das hat man wohl eher übersehen und wollte es nicht ganz richtig aufschreiben. Ein Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes wird auch von einer PKV (wenn es der Tarif vorsieht) gezahlt. Ein Beispiel ist die Signal Krankenversicherung mit dem Krankentagegeld für Kinder. Auch Haushaltshilfen werden von verschiedenen Tarifen gezahlt, Beispiel: Barmenia.

Zusammenfassend sieht man recht deutlich- so richtig scheint man des Lesens nicht mächtig zu sein. Wie hätten diese nunmehr wieder bewusst falschen Punkte übersehen werden können? Bilden Sie sich einfach selbst ein Urteil und hinterfragen Sie alle Aussagen, egal auf welcher Seite des Systems.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

BKK Gildemeister mit “Unsinn zum Quadrat”

 

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