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Bis zu welchem Alter soll ich noch in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wieder einmal so eine Frage, die pauschal zwar nicht zu beantworten ist, die aber sehr genau zeigt wie wichtig eine sorgfältige Beratung ist und welche Punkte unter anderem zu beachten sind.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheistszustand und Leistungsumfang berechnet. Genaue Vorgaben zur Berechnung und Verteilung der Beiträge lesen Sie am besten im Leitfaden zur Entscheidungsfindung in der PKV nach.

In der letzten Woche erreichte mich eine E-Mail eines sehr verwunderten, gar schon verärgerten PKV Versicherten. Dieser wurde 2002 von einem SparkassenBerater an eine Versicherungsvermittlerin der Union Krankenversicherung (UKV, Partner der Sparkassen) verwiesen. Mit den üblichen Argumenten (leitender Angestellter, wechseln Sie besser in die PKV da ist alles einfacher/ besser) lies sich der Kunde überreden, die gesetzliche Krankenkasse (TKK) zu verlassen und sich zu einem Beitrag von 323 EUR monatlich in der Union Krankenversicherung (Tarife VA130N, VS130N, VZ130N, KT183E7140, PVN) zu versichern.

Mit dem damaligen Alter von 51 Jahren schon eine durchaus mutige Entscheidung, denn schon damals muss eine ausführliche Gesundheitsprüfung stattgefunden haben, weiterhin war der Beitrag zwar deutlich geringer als der Höchstbeitrag der GKV, dennoch sollte klar sein, das bleibt nicht so.

Hier die Eckdaten aus der Mail des Kunden:

Dass ich mich dann 2002 nach den Gesetzesänderungen, die zur Jahrtausendwende in Kraft traten, und eine Wiederholung der negativen Beitragsentwicklung der 90´er Jahre für die Zukunft ausschließen sollten, dann doch von meinem Sparkassenberater überreden lassen habe mich privat zu versichern, muss ich heute leider sehr bereuen.

Allein wegen einer Beitragsentwicklung, macht ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in einen Privaten Krankenversicherungstarif keinen Sinn. Wenn ein Wechsel stattfinden soll, so sollte dieser nicht nur sehr sorgfältig besprochen und begründet werden, es sollte vielmehr klar sein, das es auch hier Anpassungen der Beiträge über die Jahre geben wird. Daher macht es immer Sinn, die Beitragsersparnis gegenüber dem Höchstbeitrag der GKV in jedem Fall in einer beliebigen Sparform anzulegen, denn nur so ist ein Teil der Beitragsanpassungen kompensiert.

Weiterhin schreibt der- nun unglücklich- UKV Versicherte:

Kurz zu meiner Situation:

– Geburtsdatum 13.08.1951

Seit 1.12.2002 in der UKV; vorher TKK

– Mit 55 Jahren, zum 01.03.2006 für 5 Jahre in Altersteilzeit; diese endet zum 31.08.2011

– Krankentagegeld abgewählt

– Ab 01.09.2011 geplant: vorgezogene Rente mit 60 (mit 18% Abschlägen) beantragen

– Keine Krankheiten;

– die UKV in den 9 Jahren nur für Zahnbehandlung in Anspruch genommen.

Im Jahr 2002 betrug der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenkasse 472,50 EUR. Der Beitrag in dem hier gewählten Krankenversicherungstarif der UKV lag bei 323 EUR. Dazu muss natürlich erwähnt werden, das es sich hierbei jeweils um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil handelt. Die Frage, die sich der Berater aber gefallen lassen muss:

– Warum wurde damals keine Beitragsentlastungskonponente im Vertrag vereinbart? Immerhin waren zumindest die Arbeitnehmeranteile von knapp 75 EUR durchaus vorhanden.

– Warum wurde die Differenz aus dem Wechsel nicht investiert?

Weiterhin erstaunt mich eine Aussage des Kunden, welche es so an die damalige Beraterin gegeben haben soll. Er sagt, er hätte klar und deutlich formuliert, dass er keine höheren Beiträge im Alter zahlen möchte, als vergleichbar GKV Versicherte.

Allein hier hätte die Beratung zur PKV beendet sein müssen und der Kunde in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Denn eine solche Forderung bzw. ein solcher Wunsch ist schlichtweg nicht erfüllbar. Warum?

Dieses ist ganz einfach. Die gesetzliche Rente, die Der- oder Diejenige im Alter bekommt, ist nicht vorher planbar. Klar gibt es Hochrechnungen und Modelle, diese hängen aber an so vielen unterschiedlichen Faktoren, dass es keine klaren Aussagen Jahrzehnte vor dem Rentenbezug geben kann.

Hier haben wir noch einen besonderen Fall. Der Kunde nutzt die Möglichkeit der Altersteilzeit. Danach geht er mit einem, doch recht großen Abschlag von 18% vorzeitig in Rente. Die Rente wird somit nochmals 18% niedriger ausfallen, als die sonst schon niedrige gesetzliche Rente.

Der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung berechnet sich nach dem gleichen Schema, wie für einen gesetzlich Versicherten. (derzeit also max. 50% des PKV Beitrages und max. 7,3% der Rente) Dabei wird der Rentenbetrag mit dem (GKV-) Beitragssatz multipliziert und dem Rentner dann zur Hälfte als Zuschuss gezahlt. Somit wird die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nicht stärker belastet, als wäre der Rentner GKV versichert. Das führt aber nun dazu, dass dieser Rentner eben einen höheren Teil selbst aus eigener Tasche zahlen muss.

Was kann der Kunde nun tun?

Der Basistarif in der PKV ist keine wirkliche Lösung. Leistungsseitig wird sich der Kunde gegenüber seinem derzeitigen Tarif verschlechtern und somit mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Auch auf der Beitragsseite ist eine Reduzierung nicht in nennenswerter Höhe zu erwarten. Trotz der Anrechnung von Alterungsrückstellungen ist der Beitrag im Basistarif immer an dem Höchstbeitrag der GKV orientiert und bringt hier somit keine Lösung.

Allenfalls ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der eigenen Gesellschaft könnte noch eine Beitragsreduzierung bringen. Je nachdem wie hoch die Rente ist, wäre dann ggf. eine (derzeitige) Bezuschussung von annähernd 50% wieder möglich. Das ist aber, wie weiter oben im Beitrag geschildert, erst genau zu prüfen. Dabei sind die Leistungsunterschiede, insbesondere neue Einschränkungen und Ausschlüsse sehr genau zu überlegen und die finanziellen Auswirkungen zu überdenken.

Auch ist es manchmal nicht einfach, so ein Tarifwechselangebot auch tatsächlich zu bekommen. Einige Gesellschaften verzögern dieses oft oder versuchen durch Hinhaltetaktik den Kunden zum aufgeben zu bewegen.

Eine solcher Tarifwechsel sollte somit mit einem spezialisierten Berater/ Makler, ggf. gegen Honorar durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur PKV (um zu überlegen auf was verzichtet werden kann)

Leitfaden zur PKV

2 Kommentare

  1. Ich glaube, ich hatte einen falschen Berater: Bei der Universa zahle ich mit 35 Jahren und 10% Zuschlag auf den ambulanten Teil inkl. Pflege mit 80% Zahn und 2-Bett-Zimmer 595 Euro. Wie hat er es geschafft, mit 51 nur so wenig zu zahlen?

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