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Berufsunfähigkeitsrenten lieber auf mehrere Anbieter aufteilen, oder „alles bei einem Versicherer“?

Als ich in der letzten Woche über die Frage nach einer ärztlichen Untersuchung und den SuperGau der dabei entstandenen Diagnosen schrieb, kamen sowohl im Blog, auf Facebook oder auch per Mail fragen, ob man nicht lieber den Versicherungsschutz streuen sollte und bei mehren, statt nur einem Anbieter einen Teil der benötigten Rente(n) abschließen sollte.

„Macht es im Fall einer so hohen Berufsunfähigkeitsrente nicht Sinn, diese bei mehreren Anbietern abzusichern? Zum einen ist dann sicher die Beantwortung der Gesundheitsfragen wie beschrieben nicht mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, zum anderen ist dann im Leistungsfall durch die Streuung auf mehrere Versicherer das Volumen je Vertrag je Versicherer nicht so groß.“

BU Kombi

Welche (vermeintlichen) Argumente sprechen dafür?

  • Risikostreuung, vielleicht zahlt der eine, wenn ein anderer (noch) nicht leistet
  • keine ärztliche Untersuchung, da unter der Untersuchungsgrenze
  • alte Verträge die bereits vorhanden sind
  • unterschiedliche Risikoeinschätzungen

Diese Gründe schauen wir uns also einmal genauer an und gucken, was dafür oder eben auch dagegen spricht. Die Risikostreuung ist ein Argument, welches bei einem Aktienkauf sicher eine sinnvolle Option ist, bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit ist dieses aber keine, wenn, ja wenn der Schutz sorgfältig ausgewählt wurde und die Bedingungen dem entsprechen, was an Absicherungsbedarf benötigt und gewünscht wird. Ein sauberes Bedingungswerk (beispielhafte Aussagen im Leitfaden zur Berufsunfähigkeit) ist deutlich mehr wert, als im Leistungsfall „an zwei Fronten“ mit Versicherern diskutieren zu müssen, wo dann jeder unterschiedliche Vorgaben zur Leistungsprüfung und den Nachweisen hat/ haben kann.

Der Grund, wenn ich es verteile benötige ich keine Untersuchung, der bringt so bei den meisten Anbietern auch keinen Erfolg. Im Antrag wird ebenso nach bereits abgeschlossenen Anträgen gefragt und hier die Renten bei der Beachtung der Untersuchungsgrenze meist zusammen gerechnet. Wer also glaubt bei einem Anbieter 2.499 EUR Und bei dem anderen ebenfalls 2.000 EUR ohne Untersuchung zu bekommen, der wird schnell merken, das dem so nicht ist und die Versicherer dennoch eine Untersuchung fordern. Auch das „vergessen“ der bisherigen Verträge ist keine Option, da dieses eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellt und daher den Versicherungsschutz gefährdet.

Sind bereits alte Verträge vorhanden, so muss genau überlegt werden was mit denen passieren soll. (Alte BU kündigen oder weiter bestehen lassen?) Der Vorteil liegt in der Regel in einem geringeren Eintrittsalter und somit einer günstigeren Prämie. Das kann, muss aber nicht so sein, da der Schutz in bestimmten Berufen und Berufsgruppen durchaus besser geworden ist in den letzten Jahren und daher auch ein Neuabschluss die bessere Wahl sein KANN. Auf der anderen Seite kann gerade eine bereits abgelaufene Frist zur Anzeigepflichtverletzung oder eine Annahme ohne Ausschlüsse oder Zuschläge ein Grund sein, den bisherigen Schutz nicht zu beenden. Wer bei einem alten Vertrag eine Annahme ohne Ausschluss hatte, bei einem neuen Anbieter diesen aber nur mit großen Einschränkungen bekommt, der muss und sollte genau abwägen. Ist die Qualität des Bedingungswerkes ausreichen oder gefährden dortige Aussagen die Leistung? Ist es sinnvoll den Schutz mit der alten Einstufung zu behalten? Das kann nur eine sorgfältige Analyse der Bedingungen und der persönlichen Situation klären.

Welche Argumente sprechen dagegen?

Wie bereits oben im Text erläutert ist immer der Leistungsfall zu betrachten. Hier geht es darum, im Fall der Fälle eine möglichst schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu erreichen und die- meist dringend- benötigte Rente schnell zur Verfügung zu haben.

Bei unterschiedlichen Verträgen bei verschiedenen Anbietern beginnt bei jedem Vertrag die Leistungsabwicklung separat. Eine gemeinsame Leistungsprüfung mit einem führenden Versicherer (wie im Bereich der Sachversicherungen durchaus üblich) gibt es hier meist nicht, kann es auch nicht da die Anforderungen an Nachweise, Voraussetzungen und die Vorgaben an das bestehen einer BU höchst unterschiedlich sind.

Gerade im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeit, wo der Kunde gesundheitlich durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, ist es sinnvoll den Aufwand so gering als möglich zu halten. In einem mir bekannten Fall eines Kollegen hatte dieser 5 Baustellen. Zwei BU Versicherer mit einer Rente und zudem noch drei Lebensversicherungen mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Gerade hier hat es bei dem Unternehmen mit knappen 150 EUR monatlicher Beitragsbefreiung mehrere Jahre gedauert, bis der Anspruch reguliert wurde. Jeder Vertrag und Versicherer ist somit mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Fazit

Es gibt für beide Varianten Vor- und Nachteile. In jedem Fall sollte bei einem Neuabschluss versucht werden, die benötigte Absicherung bei einem soliden Versicherer mit einem sauberen Bedingungswerk zu bekommen. Nur wenn nachvollziehbare Gründe (Altvertrag mit besserer Risikoeinschätzung UND akzeptablen Bedingungen) es rechtfertigen, nur dann sollte über parallele Verträge nachgedacht werden.

Ein anderer Grund kann sein, das ein Anbieter aufgrund eigener Bonitätskriterien eine Absicherung in der gewünschten Höhe nicht ermöglicht, dann sollte auf einen zweiten Vertrag ausgewichen werden und nicht mit einer zu geringeren Rente stehengeblieben werden. Auch hier gilt aber die Anzeigepflicht bei den Unternehmen, wonach die Vorverträge oder parallel beantragter Schutz anzugeben sind.

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