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	<title>Kommentare zu: Berufsunfähigkeit eingetreten und der Versicherer bietet &#8220;Kulanzzahlung&#8221; an</title>
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		<title>Von: Norman</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/berufsunfaehigkeit-eingetreten-und-der-versicherer-bietet-kulanzzahlung-an/comment-page-1/#comment-2512</link>
		<dc:creator>Norman</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 12:24:05 +0000</pubDate>
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		<description>Habe nach einem Jahr des Eintretens der Berufsunfähigkeit von der AXA erfahren, daß diese meine Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Allerdings würde ich eine Kullanzzahlung erhalten. Diese liegt bei ca. 60 % der vertraglich vereinbarten Leistungen. Mir wurde mündlich vom Beauftragten der Versicherung mitgeteilt, daß es nur wenige gute Anwälte für Versicherungsrecht gibt und diese ausschlieslich für die Versicherungen selbst arbeiten. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, daß bei einem Rechtsstreit dieser wahrscheinlich mit einem Vergleich aus geht und dieser sich um die fünf Jahre lang hinziehen würde.
Fazit .... die Versicherung möchte sich mit einer relativ geringen Summe aus Ihrer Zahlungsverpflichtung mogeln.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA abschliest, sollte gleichzeitig bei einer anderen Gesellschaft eine private Rechtsschutzversicherung abschliesen.
Ich habe glücklicherweise eine solche Rechtsschutzversicherung, werde dies einschalten und auf keinen Cent der vertraglich zugesicherten Leistungen verzichten.
Wenn man überlegt, daß es um Personen geht, die Berufsunfähig sind und sich nicht mehr selbst ernähren können, ist es schon fast kriminell, die Angelegenheit auf ein Jahr zu verzögern, bevor ein Angebot der Versicherung kommt. Danach werden die, durch ihre Krankheit, ohnehin schon bestraften und finanziell angeschlagenen Versicherungsnehmer noch eingeschüchtert um diese preiswert abzuspeisen. Das stinkt zum Himmel !!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe nach einem Jahr des Eintretens der Berufsunfähigkeit von der AXA erfahren, daß diese meine Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Allerdings würde ich eine Kullanzzahlung erhalten. Diese liegt bei ca. 60 % der vertraglich vereinbarten Leistungen. Mir wurde mündlich vom Beauftragten der Versicherung mitgeteilt, daß es nur wenige gute Anwälte für Versicherungsrecht gibt und diese ausschlieslich für die Versicherungen selbst arbeiten. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, daß bei einem Rechtsstreit dieser wahrscheinlich mit einem Vergleich aus geht und dieser sich um die fünf Jahre lang hinziehen würde.<br />
Fazit &#8230;. die Versicherung möchte sich mit einer relativ geringen Summe aus Ihrer Zahlungsverpflichtung mogeln.<br />
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA abschliest, sollte gleichzeitig bei einer anderen Gesellschaft eine private Rechtsschutzversicherung abschliesen.<br />
Ich habe glücklicherweise eine solche Rechtsschutzversicherung, werde dies einschalten und auf keinen Cent der vertraglich zugesicherten Leistungen verzichten.<br />
Wenn man überlegt, daß es um Personen geht, die Berufsunfähig sind und sich nicht mehr selbst ernähren können, ist es schon fast kriminell, die Angelegenheit auf ein Jahr zu verzögern, bevor ein Angebot der Versicherung kommt. Danach werden die, durch ihre Krankheit, ohnehin schon bestraften und finanziell angeschlagenen Versicherungsnehmer noch eingeschüchtert um diese preiswert abzuspeisen. Das stinkt zum Himmel !!!</p>
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		<title>Von: GPo</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/berufsunfaehigkeit-eingetreten-und-der-versicherer-bietet-kulanzzahlung-an/comment-page-1/#comment-1916</link>
		<dc:creator>GPo</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 08:59:35 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Hennig,

verstehe ich es richtig, daß man bei solchen Angelegenheiten die Rechtschutz auf Versicherungswesen erweitern solle?

Gruß GPo</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hennig,</p>
<p>verstehe ich es richtig, daß man bei solchen Angelegenheiten die Rechtschutz auf Versicherungswesen erweitern solle?</p>
<p>Gruß GPo</p>
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