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Beitragsfreiheit der PKV bei Elterngeld

UPDATE: Neue Regelungen in den Unisex Traifen der neuen Welt

Ist die private Krankenversicherung (PKV) beitragsfrei während der Elternzeit?

Immer wieder stellt sich, nicht nur bei Müttern, die Frage was mit der Privaten Krankenversicherung in der Elternzeit passiert. Generell gilt hier, dass der Vertrag mit dem Privaten Krankenversicherer während der Elternzeit oder dem Bezug von Elterngeld (früher Erziehungsgeld) uneingeschränkt weiter besteht und somit auch weiter zu bezahlen ist.

Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber während dieser Zeit keinen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung zahlt, denn ein Einkommen wird in diesem Zeitraum nicht erzielt, das Arbeitsverhältnis ist unterbrochen.

Dennoch gibt es einige Versicherer die das anders geregelt haben, zumindest in einigen Ihrer Tarife. Hier werden Regelungen getroffen, welche eine (teilweise) Beitragsfreiheit der entsprechenden Tarife regelt. In der folgenden, beispielhaften Übersicht möchte ich Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen:

Hanse Merkur: (durch den Zusatztarif VKE, welcher zu den ProFit und KV Tarifen abgeschlossen werden kann)

Die Aussage in den Tarifbedingungen des Tarifes lautet hier wie folgt:

5. Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld

Für die Dauer des Bezuges von Elterngeld i. S. d. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes besteht nach Entbindungen ein Anspruch
auf Beitragsfreiheit von maximal zwölf Monaten, sofern das zu versteuernde Familien-Bruttoeinkommen im Jahr vor der Geburt für Ehegatten,
die nicht dauernd getrennt leben, für Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Eltern 40.000 EUR, für andere
Personen 30.000 EUR pro Jahr nicht übersteigt. Diese Leistung wird nur für Entbindungen gewährt, die frühestens acht Monate nach
Versicherungsbeginn eingetreten sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen.

Wir sprechen hier somit nicht von dem Bruttoeinkommen, sondern auch von weiteren Einkünften, welche die Eheleute haben können. Allein durch einen gut verdienenden Partner kann der Anspruch auf Beitragsfreiheit bereits verwirkt werden.

AXA: (in den Tarifen Vital)

Auch hier gibt es eine entsprechende Bedingungsaussage:

Während der ersten 6 Monate während des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht. Der Bezug von Elterngeld ist innerhalb von 3 Monaten nach Bezugsbeginn nachzuweisen.
Die Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes Vital die Schwangerschaft nachweislich bereits festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.

Auch hier finden wir eine zeitliche Begrenzung auf die ersten Monate, aber keine Einkommensbeschränkung.

Universa: (Tarife VF und Intro Privat)

Die Bedingungsaussage hier lautet ähnlich:

1.5.1 Beitragsfreistellung nach Entbindung
Solange im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, längstens jedoch für sechs Monate, wird der Tarif für die
betroffene versicherte Person beitragsfrei weitergeführt. Der Leistungsumfang des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht.
Diese Regelung gilt sinngemäß für den versicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

Hier wird explizit auch der Vater in dieser Regelung einbezogen, auch dieser kann somit in den Genuß der Beitragsfreiheit kommen, wobei sich auch diese hier (wie bei allen anderen) nur auf den Tarif beschränkt. Das Krankengeld und die Pflegeversicherung sind auch hier ausgenommen.

Barmenia im easyflex Comfort:

Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld

Bezieht die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), be- steht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif easyflex comfort für die Dauer des Bezugs von Eltern- geld, wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt ist.

Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungsschutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des erstmaligen Be- zugs von Elterngeld die versicherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht Monate im Tarif easyflex comfort versichert ist und eine Kopie des Elterngeld- bescheides vorgelegt wird.

Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs easyflex comfort einschließlich des zu entrichtenden gesetzlichen Zuschlages nach § 12 Absatz 4a VAG und des ggf. zu zahlenden Risikozuschlages.

Und einen letzten haben wir noch im Bunde, die Würtembergische Versicherung. (Tarife: KN, EKN, GN, KS)

9. Beitragsfreiheit während des Bezuges von Elterngeld

Während der ersten 6 Monate des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht. Der Bezug des Elterngeldes ist dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach Bezugsbeginn nachzuweisen. Die Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes EKN die Schwangerschaft bereits durch einen Arzt oder Heilpraktiker festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.

Alles in Allem sind die Regelungen doch recht identisch, manchmal mit Einkommensbeschränkung, manchmal ist auch der Vater explizit genannt. Ob es nun 12 oder 6 Monate sind kann zwar einerseits eine Menge Geld bedeuten, andererseits sollte man anhand dieses einen Kriteriums nicht den Versicherer und Tarif auswählen und die Entscheidung schon gar nicht davon abhängig machen.

Zu beachten sind eine Reihe von Auswahlkriterien welche Sie hier oder auch in dem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung nachlesen können. (UM)

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Henning,
    habe gerade Ihre Info´s gelesen bez. beitragsfreiheit während elternzeit in verschiedene pkv´s. sehr hilfreich!
    es gibts ja auch Tarife mit Übergangsgeld: z.b. VollMedM4BR4 von DKV: hat die Versicherte nachweislich ihre Erwerbstätigkeit (ausgenommen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse/selbstständige Tätigkeiten gemäß § 8 SGB IV) wegen der Geburt ihres Kindes für mindestens 3 Monate aufgegeben, so wird eine Pauschale von 2.000,00 EUR als Übergangsgeld für die Zeit, in der die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann, gezahlt. Wissen Sie ob auch andere Tarife ähnliche Regelungen haben ?
    mfg
    l.berthelius

  2. Hallo,

    bei AXA gilt die Beitragsbefreiung nicht beim EL Bonus oder EL. Diese Regelung gilt ausschießlich für den Tarif Vital.

    LG

  3. Ich habe eben bei der Hanse Merkur, bei der ich versichert bin, angerufen und leider ist es nicht so einfach wie oben beschrieben. Den Zusatztarif kannman bei denen erst nach 4,6, oder 8 Jahren dazubuchen. Ich bin erst seit 2 Jahren bei der HM. Hätte mich auch gewundert wenn es einfach gegangen wäre.
    MFG

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