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Beitragserhöhung bei den gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2016 – was es Sie mehr kostet

Es wird teurer… wie immer also? Nicht ganz, denn in diesem Jahr kommen neben der Änderung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse (–> neue Sozialversicherungswerte 2016) auch noch steigende Beiträge in der GKV hinzu. Seit längerem steigt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich an. Eine Erhöhung dieser Grenze führt zur Erhöhung des Höchstbetrages, welches dann zunächst nur diejenigen betrifft, die mit dem Einkommen diese Grenze überschreiten.

Im Jahr 2016 werden pro Jahr dann nicht mehr “nur” von 49.500 € Jahreseinkommen berechnet, sondern für weitere 1.350 €. Die neue Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse liegt somit ein maximal anrechenbares Einkommen von 50.850 € zu Grunde. Der Höchstbeitrag ab 2016 ändert sich somit ebenfalls und berechnet sich wie folgt:

Krankenversicherung: 4.237,50 € * 14,6% = 618,68 € (bisher 602,25 €, 16,43 € + Zusatzbeitrag für AN allein)

Pflegepflichtversicherung: 4.237,50 €* (2,35% + 0,25% (Kinderlose)) =  110,18 € (bisher 107,25 €, +2,931 €)

GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 728,86 € (bisher 709,50 €, +19,36 €)

pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten, + Zusatzbeitrag den die Kasse prozentual (vom eigenen Einkommen) erheben kann.

Das ist jedoch nur der eine Teil. Auch die Krankenkassen passen Ihre Beitragssätze an, richtigerweise die Zusatzbeiträge. Schauen wir uns als Beispiel die IKK Nord an, ist diese im Jahr 2015 mit einem Zusatzbeitrag von 0.9% gestartet, steigt dieser nun auf 1,3%. Was auf den ersten Blick gar nicht viel klingt, “lausige 0,4%”, katapultiert die IKK Nord an die Spitze der Zusatzbeiträge, zumindest derzeit.

Schon heute haben wir in der GKV keine “halbe-halbe” Aufteilung mehr, die Zeiten sind längst vorbei. Der Arbeitnehmer zahlt ab 2016, inkl. Pflegeversicherung einen Beitrag von 369,72 € und damit +9,81 € gegenüber dem Vorjahr 2015. Doch das ist lange nicht alles und gilt nur dann, wenn der Versicherte bei einer von 4 Kassen versichert ist, welche keinen Zusatzbeitrag erheben. Die Masse der GKV’en erhebt aber einen zusätzlichen Beitragsanteil von 0,9%, manche sogar mehr, bis hin zu 1,3%.

Berechnet auf die Bemessungsgrenze 2016 bedeutet das also:

Beitrag GKV und Pflege = 369,72 EUR

Zusatzbeitrag (1,3% auf 4.237,50 €) = 55,09 € (bei 0.9% = 38,13 €)

Ein Versicherter der IKK Nord zahlt somit einen Gesamtbeitrag von monatlich 424,80 € (bei 0.9% 407,86 €). Gegenüber dem Jahr 2015 ergibt sich bei Versicherten der IKK, welche den Höchstsatz zahlen, ein monatlicher Mehrbeitrag von 27,78 € oder auf den Zahlbeitrag 2015 bezogen einen Anstieg um 6,9%.

Verdienen Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze oder passt Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag nicht so stark an, so fällt die Anpassung etwas geringer aus.

GKV 2015 2ß16 Diagramm IKK NordWelche Faktoren beeinflussen den Beitrag in der GKV?

Der entscheidende Faktor ist Ihr Einkommen. Dieses bestimmt die Höhe des Beitrages zur GKV im Wesentlichen, wird doch der Beitragssatz davon berechnet. Zweiter Faktor ist die Wahl der Krankenkasse, denn einige erheben keinen Zusatzbeitrag, andere wiederum bis zu 1,3%. Das mag auf den ersten Blick nicht viel klingen, ist es aber. Liegt ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so macht dieser Zusatzbeitrag zwischen derzeit null und 55,09 € aus, monatlich und ohne weiteren AG Zuschuss.

Dritter Faktor ist die Beitragsbemessungsgrenze, aber nur dann wenn Ihr Einkommen darüber liegt. Steigt diese, so steigt auch der Beitrag, da mehr Einkommen beitragspflichtig wird. Genaue Details wie sich das auswirkt finden Sie im Beitrag zu den –> Sozialversicherungswerten 2016.

Zusatzbeiträge

Die Kassen berechnen, je nach wirtschaftlicher Lage, individuelle Zusatzbeiträge. Diese sind veränderbar und müssen vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Die aktuelle Übersicht über die derzeitigen Zusatzbeiträge finden Sie im Downloadbereich unter “Gesetzliche Krankenkassen” oder hier mit direktem Link auf die “–> Übersicht über die derzeitigen GKV Zusatzbeiträge der bundesweit geöffneten Kassen“.

Was können Sie tun?

Ist Ihnen der Betrag zu hoch oder gefallen Ihnen die Leistungen nicht mehr, so ist nach Ablauf der 18monatigen Bindungsfrist ein Wechsel zu einer anderen GKV möglich. Sind Sie hingegen freiwillig versichert, dann können Sie auch in die private Krankenversicherung wechseln. Dieses sollte aber nicht nur wohl überlegt sein, –> man muss sich einen Schutz in der PKV auch leisten können und wollen, zum Geld sparen ist die PKV nichts.

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