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Basistarif oder GKV – eine Informationsbroschüre

Liebe Leser,

der PKV Verband hat eine Broschüre mit weiteren Informationen zum Basistarif herausgegeben. Unter anderem enthält diese einen Gegenüberstellung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Basistarif und der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Broschüre ist kostenfrei auf den Seiten des PKV Verbandes herunter zu laden. 

LINK: https://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/der_basistarif_eine_entscheidungshilfe.pdf 

Weitere Informationen zum Basistarif (Quelle PKV Verband)

Ab dem 1. Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an.

Der Basistarif unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Produkten der privaten Krankenversicherung:

1. Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt, das nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.

2. Durch einschnürende gesetzliche Vorgaben wird der Basistarif zudem nicht kostendeckend sein. Die verbleibende Deckungslücke geht laut Gesetz auf Kosten der Bestandsversicherten in der PKV. Nicht zuletzt wegen dieses Eingriffs in bestehende Verträge haben PKV-Versicherte und Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingelegt.

3. Die Leistungen im Basistarif unterscheiden sich beträchtlich von den echten PKV-Tarifen. Der Basistarif muss den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nachbilden. Während die PKV-Versicherten dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, muss der Basistarif immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen folgen. Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das in Zukunft auch für den Basistarif.

4. Anders als in der GKV ist die Höhe des Beitrages in der PKV nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Das gilt auch für den Basistarif. So genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen im Basistarif jedoch keine Rolle: Individuelle Risikozuschläge werden – anders als sonst in der PKV – nicht erhoben. Das Gesetz gibt als maximale Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vor (2009 rund 570 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht bezahlen – bis zu dieser Höhe zahlt er aber auch dann, wenn sein Einkommen zum Beispiel als Rentner sinkt.

5. Im Unterschied zur GKV wird im Basistarif für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge (jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder sind gesonderte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von rund 226 Euro zu zahlen. In der GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets beitragsfrei mitversichert.

6. Bei allen vom Gesetzgeber erzwungenen Parallelen zwischen GKV-Niveau und PKV-Basistarif gibt es erhebliche Unterschiede mit großen Auswirkungen auf die Beitragshöhe:
Anders als in der GKV müssen auch im Basistarif die PKV-typischen Alterungsrückstellungen gebildet werden.
Durch die politischen Vorgaben startet der Basistarif mit überdurchschnittlich alten und kranken Versicherten. Es kommt nicht zu der für das Versicherungsprinzip erforderlichen Risikomischung – anders als in der GKV mit ihren rund 70 Millionen Versicherten.
Zudem erhält die PKV keinerlei Steuermittel, während die GKV allein im Jahr 2009 vier Milliarden Euro Zuschuss aus Steuergeldern bekommt, der in den Folgejahren sogar auf 14 Milliarden Euro steigen soll.
Überdies verfügt die PKV im Gegensatz zur GKV nur über sehr wenige Instrumente zur Kostensteuerung (z.B. Rabattverträge). Der Gesetzgeber stellt trotz vielfacher Aufforderungen bisher dieses Instrumentarium nicht zur Verfügung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bislang keine Vereinbarung über eine GKV-analoge Vergütungshöhe im Basistarif unterschrieben. Falls es nicht gelingt, den Honorarsatz auf das GKV-Niveau zu senken, ist nach den gesetzlichen Vorgaben der 1,8-fache Satz zu zahlen, was die Kosten des Basistarifs zusätzlich in die Höhe treiben würde.

Diese Punkte führen im Zusammenwirken zu dem hohen Beitragsniveau im Basistarif. Die PKV hat frühzeitig vor dieser Entwicklung gewarnt, der Gesetzgeber hat es dennoch anders beschlossen.

Die PKV hat stets betont, dass es sich bei diesen Vorgaben beim Basistarif nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen” wird handeln können. Der Basistarif ist mit so vielen gesetzlichen Vorgaben versehen, dass die allermeisten Versicherten von Beginn an den Höchstbeitrag von knapp 570 Euro monatlich werden zahlen müssen.

Mit diesen Vorgaben bedeutet der Basistarif eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV. Es ist kein echtes Produkt der PKV.

Dazu anschließend lesen Sie auch den Beitrag vom 24. 01. 2009 unter folgendem LINK.

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