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Auslandsreisekrankenversicherung und die Falle bei den Vorerkrankungen – so können Sie auch mit Vorerkrankungen bedenkenlos reisen

Da ist er nun, der lang ersehnte Urlaub und endlich soll es losgehen. In der Sonne liegen, das mediterrane Klima genießen und einfach nur ausspannen. Hawaii - 1Was für viele ganz einfach ist, führt für (chronisch) Kranke durchaus zu einem Problem. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den besteht im Großen und Ganzen Versicherungsschutz in Deutschland. Ausgedehnt kann dieser Versicherungsschutz dann werden, wenn Deutschland mit dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen hat. Die europäische Krankenversicherungskarte garantiert dann auch in diesen Ländern einen entsprechenden Versicherungsschutz. Doch dieser ist mit Lücken behaftet. So lässt sich ein Rücktransport aus dem Ausland nachhause nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Ebenso gibt es eine ganze Menge Ärzte, die Patienten nicht ohne weiteres über die Versichertenkarte behandeln (wollen) und daher ist eine Auslandsreise Krankenversicherung immer und grundsätzlich zu empfehlen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sichert somit die medizinische Versorgung im Ausland und (je nach Versicherungsbedingungen) zu dem auch verbesserte Leistungen im Krankenhaus, organisiert Hilfe und stellt einen Dolmetscher, versorgt Patienten mit Medikamenten im Ausland und vieles mehr. Ein solcher Versicherungsschutz ist in vielen Fällen für einen sehr geringen Betrag zu bekommen. So ist ein solcher Versicherungsschutz für Reisen bis zu acht Wochen schon für 12,40 € pro Jahr zu bekommen. (–> Onlinerechner und Abschlussmöglichkeit) Wer bereits das 60. Lebensjahr erreicht hat, bezahlt jedoch eine höhere Prämie, in diesem Fall 48 €.

Die Gesellschaften tragen damit das Risiko für im Ausland akut eingetretene Erkrankungen. Diese jedoch nur wenn eine solche Erkrankung/ Verschlechterung nicht vorhersehbar war. In den Versicherungsbedingungen des ADAC heißt es dazu:

§ 13 Welche Leistungen werden bei ambulanter ärztlicher Behandlung erbracht?

1. Es ist eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland eingetreten. Sie benötigen eine ambulante Behandlung.

Doch genau das war ein Problem bei einem Versicherten, der bereits in Deutschland unter chronischen Krankheiten litt. So kann ein Herzinfarkt im Ausland durchaus eine Folge einer bereits bestehenden Erkrankung in Deutschland sein. In diesem Fall verweigerte Auslandsreise Krankenversicherung eines Automobilclubs einem Kunden den Rücktransport, da die Ursache der nun aufgetretenen Erkrankung eine Folge einer bereits bestehenden Krankheit gewesen sein sollte. Dieses ist nicht nur für ältere Kunden ein Problem. So können Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Allergien oder auch Diabetes schnell zu einem medizinischen Notfall im Ausland führen und einige Versicherer können sich hier herausreden. Wer also im guten Glauben gut versichert zu sein ins Ausland gereist ist, der kann schnell seine böse Überraschung erleben. Doch das lässt sich (zumindest bei einigen Unternehmen) lösen.

So schreibt die Hallesche Krankenversicherung in ihren Versicherungsbedingungen (nachzulesen über den –> Link zum Onlinerechner):

Ist der Versicherungsfall bereits im Inland eingetreten, erstatten wir die versicherten Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, wenn

  • sich die Erkrankung während der Reise im Ausland verschlechtert hat und

  • die Heilbehandlung vor Beginn der planmäßigen Rückreise erforderlich ist.

Für den Fall dass auch ihr Versicherer eine solche Lösung in die Bedingungen geschrieben hat, sind sie zumindest auch bei einer Verschlechterung einer bereits vor Versicherungsbeginn bestehenden Krankheit versichert. Eine ähnliche Lösung bietet zum Beispiel die Allianz (ELVIA).

Bei vielen anderen Verträgen sieht das jedoch ganz anders aus. Spätestens im Schadensfall geht dann das hin und her Gezerre los, der Versicherer meint nicht leisten zu müssen, da die Erkrankung bereits bestand und der Kunde weiß ich keinen Rat. Gerade bei einer Erkrankung im Ausland kommen neben der eigentlichen Erkrankung weitere Umstände hinzu. Das können mangelnde Sprachkenntnisse sein, das sind fällige Vorauszahlungen in örtlichen Krankenhäusern oder bei Ärzten und vieles mehr.

Mehr Sicherheit durch ärztlich bestätigte Reisefähigkeit?

Sollten Sie bereits Vorerkrankungen haben, die sich während einer solchen Reise verschlechtern könnten, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen. Schon aus medizinischen Gründen sollte der Arzt vorher befragt werden, ob er eine solche Reise befürworten kann. Damit ist die so genannte Reisefähigkeit gemeint. Spricht aus ärztlicher Sicht dagegen eine solche Reise anzutreten, so kann die Reisefähigkeit durch den Arzt attestiert werden.

Treten dann während der Reise Verschlechterungen auf und müssen Sie im Ausland behandelt oder gar nach Deutschland zurückgeflogen werden, so ist es für die Schadenabwicklung jeden Fall einfacher, denn hier war bereits vor der Reise klar, dass die Reise angetreten werden kann.

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Oftmals wird recht unüberlegt und „schnell nebenher“ der Versicherungsschutz für Krankheit Kosten im Ausland abgeschlossen. Sei es im Reisebüro oder noch schnell kurz vor Abflug. Auch verlassen sich viele Menschen auf ihre Auslandsreise Krankenversicherung, welche oftmals in anderen Paketen enthalten ist. Das kann ein Schutzbrief sein, aber auch die –> Versicherungspakete von Kreditkarten enthalten oftmals solche Policen.

Vergessen werden hier jedoch oftmals die Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz überhaupt besteht. Bei einigen Kreditkarten muss die Reise zwingend mit dieser Kreditkarte bezahlt sein, ist es nicht der Fall zu besteht auch kein Versicherungsschutz. Doch einige Reisebüros oder Veranstalter bieten die Zahlung mit Kreditkarten nicht an oder erheben dafür zusätzliche Gebühren, so wird schnell der Betrag überwiesen und dabei der fehlende Versicherungsschutz vergessen.

Wenn Sie also bereits eine bestehende Auslandsreise Krankenversicherung haben, so denken Sie daran sich die Bedingungen einmal genau durchzulesen. Dort sollten sie Regelungen finden, welche insbesondere die Verschlechterung von bestehenden Krankheiten regelt und damit sicherstellt dass sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.

Hier einmal einige Auszüge aus dem Versicherungspaket einer Kreditkarte. Ausgeschlossen sind:

Amex Ausschlüsse

Die spannende Frage hier ist, will ich mich von der Entscheidung/ dem Rat eines Arztes einer Versicherung abhängig machen? Und was ist, wenn im Land auch kostenlose aber vielleicht schlechtere Versorgung möglich ist? (siehe Punkt 2.4.)Amex VersBed

Andere Versicherung- gleiches Problem

Auch bei der so genannten –> Reiserücktrittskostenversicherung oder im Versicherungsschutz bei Reiseabbruch ergibt sich das gleiche Problem. Die meisten Reiserücktrittskosten Versicherungen zahlen schon allein deshalb nicht, weil eine bestehende Vorerkrankung sich verschlechtert. Da haben sie gutgläubig bei ihrer Reisebuchung daran gedacht sich für den Fall zu versichern, dass sie plötzlich erkrankten und die Reise nicht mehr stornieren können und dann sowas. Der Versicherer teilt Ihnen mit, dass er in Ihrem speziellen Fall und bestehende Vorerkrankungen von der Leistung frei ist.

Gleiche Regelungen treffen auch für die Reiseabbruchversicherung zu, denn wer seine Reise nicht zu Ende bringen kann und den Urlaub aufgrund von gesundheitlichen Gründen abbrechen muss, auch der hat in der Regel mit hohen Stornokosten zu rechnen. Nicht nur das die Urlaubsfreude entgangen ist, sondern auch Kosten für das Hotel, die Mehrkosten für einen neuen Rückflug und vieles mehr stehen auf der Sollseite. Viele dieser Reiserücktrittskosten Versicherungen zahlen jedoch auch hier nicht. In Kooperation mit einem spezialisierten Makler für die Tourismus gibt es nun auch hier eine Lösung. mit dem Risiko Reiseschutz sind auch hier bestehende Vorerkrankungen versicherbar.

Damit ein solcher Versicherungsschutz besteht, ist nach dem Abschluss zwingend ein ärztliches Attest nötig. Wie das genau funktioniert und wie Sie dieses Produkt abschließen können, dass erläutere ich Ihnen in einem der nächsten Blogbeiträge. Sollten Sie bis dahin Hilfe bei diesem Produkt benötigen oder kurzfristig eine Reise planen oder buchen wollen, so nutzen Sie bitte das –> Kontaktformular. Und jetzt erst einmal einen wunderschönen Urlaub.Australien - 1

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