Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Berufsunfähigkeitsversicherung » ARD Doku: “Die Nein-Sager” – so groß kann das Sommerloch doch gar nicht sein?

ARD Doku: “Die Nein-Sager” – so groß kann das Sommerloch doch gar nicht sein?

Mehrfach die letzten Tage war in Ankündigungen in der ARD zu hören. Man, genauer die Panorama Redaktion hatte einen Bericht produziert, in dem es mal wieder um die bösen Versicherungen geht- die ja immer Nein sagen, wenn gezahlt werden soll. Wer also heute Abend nichts besseres zu tun hatte, der sag vielleicht den Beitrag im Ersten. Schon die Ankündigung war typisch polemisch. Die böse Barmenia Versicherung wollte doch einen Unfall nicht regulieren. Schade das es nicht um Fakten und Tatsachen ging, sondern von Beginn an eine Meinung gemacht werden sollte, die war sicher nicht “Pro Versicherung”.

Schade ebenso, der Beitrag ist keineswegs neu und gut recherchiert, sondern eine billige Wiederholung eines Alten Sendebeitrages. Es ging neben dem Barmenia Fall auch mal wieder um den besagten Fall der Allianz. Das ist anscheinend Fernsehen, es muss polemisch sein, es muss immer um die Bösen Versicherer gehen und eine sachliche Berichterstattung ist einfach nicht gewünscht drin.

Realität und Polemik:

Natürlich, das ist völlig unstrittig, gibt es hunderte, tausende Fälle die von Unternehmen abgelehnt werden. Viele davon sind unberechtigt und viele davon führen erst nach Diskussionen, Einschalten von Makler, Berater oder Anwälten zu einem akzeptablen Ergebnis und oftmals müssen Gerichte entscheiden. Gerade hierbei ist es nicht nur wichtig, sondern unablässig, das die Bedingungen des Vertrages so optimal als möglich sind. Es gibt keinen 100% sicheren Vertrag der “immer zahlt”, es gibt auch keine Police wo es nie Streit geben wird. Nicht nur in der Versicherungswirtschaft wird um Verträge, Auslegung von Bedingungen und Leistungen gestritten. Menschen streiten sich über Hausbau, Autos, Mobilfunk und dergleichen. Doch eines ist anders in der Versicherungsbranche, hier geht es meist um die finanzielle Zukunft der Menschen.

Was tun, um Streitigkeiten zu vermeiden? 

Eine 100%ige Sicherheit kann und wird es nicht geben, es wird immer eine Grauzone geben und bleiben. Gerade wenn die Streitwerte höher werden, die Fälle undurchsichtiger und schwer aufzuklären, gerade dann kommt es auf klare Vertragsgrundlagen aus. Beispiele für solche unterschiedlichen Formulierungen und daraus folgende große Unterschiede in der Leistungsbearbeitung habe ich auch im Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgegriffen. Schauen Sie einmal nach und lesen “gute” und “weniger gute” Formulierungen- erkennen Sie die Unterschiede und können die Folgen einschätzen?

Aber genau das ist wichtig. Wichtig sind klare und unmissverständliche Formulierungen um im Leistungsfall nicht fragen zu müssen “meinen die das so, oder vielleicht so?”. Wenn es im Leistungsfall um tausende oder gar hunderttausende Euro geht, klar ist das dann jeder streitet. Der Versicherer wird genauestens prüfen, ob es nicht eine Lücke gibt nach der er nicht zahlen muss. Es wird jede Aussage in den Bedingungen genau geprüft um zu entscheiden ob wirklich ein berechtigter Leistungsfall vorliegt.

Bevor Sie also eine Unterschrift unter einen Vertrag setzen und bevor Sie Versprechungen von Beratern, Maklern oder Prospekten glauben, lesen Sie nach. Setzen Sie sich hin und lesen Bedingungen, Auswertungen und alle vertragsrelevanten Unterlagen.

Hohe Prozessquote gut oder schlecht? 

Auch das ist eine immer wieder geführte Diskussion. Nehmen wir an Sie sind bei der Auswahl einer Versicherung auf einen Anbieter gekommen, der sowohl vom Unternehmen als auch von den Bedingungen, der Ausgestaltung und der Prämie passt. Doch kurz bevor Sie sich final entscheiden finden Sie heraus, dass die Prozessquote des Versicherers höher ist als bei anderen Unternehmen in der gleichen Sparte. Ist das nun schlecht? Streitet sich der Versicherer gern? Sollten Sie bloß nicht dahin?

Wann streitet ein Versicherer nun? Entweder wenn er nicht zahlen will und hofft vor Gericht zu gewinnen oder aber wenn er sich im Recht sieht und unberechtigte Ansprüche abwehren will und muss. Würde eine solche Abwehr nicht stattfinden und der Versicherer einfach bezahlen, so wäre das für den einen Versicherten toll- er bekäme (unberechtigt) Geld- für alle anderen aber schlecht. Leistungsausgaben steigen und die Prämien müssen angepasst werden. Auch hier gilt daher ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Zahlen. Gerade in Zeiten wo “fast jeder” eine Rechtsschutzversicherung hat, wird geklagt was das Zeug hält- klar erzählen auch manche Anwälte in blumigen Worten wie einfach es ist zu gewinnen, ob der Richter das dann auch so sieht bleibt erst einmal dahingestellt. Schauen Sie sich ruhig mal einige Urteile an, ich habe oft dazu gebloggt.

Da eine solche Prozessquote nichts aussagt wer gewonnen hat, wie viele Klagen im Vergleich erledigt wurden und keine weiteren Info über den Verlauf der Verfahren liefern, helfen diese nicht weiter. Von hundert klagen könnte der Versicherer daher 99, oder auch nur eine gewonnen haben, ebenso der Kunde. Sagen tut uns das leider gar nichts.

Fazit:

Eine solche Berichterstattung wie der Bericht in der ARD oder auch der damalige Panorama Bericht zur Privaten Krankenversicherung hilft keinem weiter. Er schafft weitere Verunsicherung, schürt die Meinung “des bösen Versicherers” und ist ausschließlich für den Sender gut. Auch wenn es viele unberechtigte Ablehnungen von Leistungen gibt (gegen die unbedingt vorgegangen werden sollte), es gibt auch unzählige Fälle von schneller und unkomplizierter Abwicklung. Halten Sie sich an die Hinweise wie

– sauberes und wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Antragsfragen

– Auswahl des passenden Produktes und verstehen der Bedingungen

– nutzen von professioneller Hilfe im Leistungsfall

Weitere Informationen zur Produktauswahl:

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

5 Kommentare

  1. Hallo Herr Henning,

    Mit dem was Sie als unabhängiger Makler tun sind Sie dem Versicherten verpflichtet – und das ist gut so.
    Insofern wundert es mich, wie Sie sich hier vor die “bösen” Versicherer stellen.

    Wenn es doch so viele positive Millionen-Entscheidungen für die Versicherungsnehmer gäbe, warum gehen die Versicherer damit nicht positiv um, werben am konkreten Fall, bringen Gegendarstellungen wie schnell und einfach doch ein Millionen-Personenschaden reguliert wird.

    Die Versicherer tun dies nicht, weil es diese Fälle nicht gibt.
    Ich gehe davon aus, dass es nicht einen Fall geben wird, wo es um Millionen ging und der nicht vor Gericht oder im Vergleich endete.

    Natürlich kann man das in Bezug auf die Versicherungsprämie positiv auslegen. Doch was ist die (günstige) Prämie wert, wenn im Einzelfall für den Betroffenen keine Leistung erfolgt.

    Es ist von Vorteil vor Abschluss einer RLV/BU oder sonstigen Risiko-/Vorsorgeversicherungen eine Rechtsschutzversicherung sein Eigen nennen zu können (in der Hoffnung, dass diese dann einspringt).

    Die Bedingungen der Vertragswerke können noch so gut formuliert sein. Wenn es um große Beträge geht, dann wird es schwierig. Und wenn es nicht die Vertragsbedingungen hergeben, dann wird die vorvertragliche Anzeigepflicht herangezogen.

    Für meine BU-Absicherung z. B. habe ich über ein Jahr benötigt, die Krankenakte zusammengetragen (und ich bin “kerngesund” – kein Krankenhausaufenthalt, nur Routineuntersuchungen), bevor ich in der Lage war die Gesundheitsfragen vollumfänglich (auf die Anforderungen angepasst) beantworten zu können, ohne dass in der Folge daraus Probleme resultieren.

    Das hat bisweilen dazu geführt, dass die damit beauftragten Makler z. T. überfordert oder auf Grund des Aufwands (fast) aufgegeben haben. Einer hat dann doch “durchgehalten” und betreut heute meine Verträge.

    Insofern kann ich ihre Ansicht zu den Versicherern nicht teilen und nur anraten JEDEN Versicherer kritisch zu beäugen.

    MfG
    Klaus

    • Hallo Hr. Keuer,

      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Nein, ich stelle mich nicht vor die bösen Versicherer, aber es ist der 2. Beitrag der Redaktion aus der ARD, welcher inhaltlich nicht nur teilweise falsch ist, sondern bewusst polemisch dargestellt ist. Zu einem guten Makler gehört es m.E. auch, dem Mandanten zu sagen wenn er unrecht hat, das sollten Anwälte auch. Dennoch gibt es viele die erstmal klagen, frei nach dem Motto “wird schon klappen”.

      Warum die Versicherer es nicht tun? Weil Sie dagegen eh keine Chance haben. Wie viele Kunden laufen rum und sagen “hey ich bin krank und mein Versicherer ist toll und zahlt die Kosten”. Nein, das ist die Verpflichtung es zu tun und das ist selbstverständlich. Was ich übrigens auch so sehe, denn was im Vertrag steht ist zu erstatten.

      Wann ist eine Entscheidung positiv?

      Ein Beispiel: Sie wären BU versichert und haben bei Abschluss einem Vertreter geblaubt und nun ein Produkt abgeschlossen, was eigentlich schlechte Bedingungen hat. Nun beantragen Sie nach einem Unfall eine BU und der Versicherer verweigert berechtigt die Zahlung einer Rente. Ist diese Verweigerung nun positiv, weil er damit alle anderen Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen schützt und somit etwas für seine stabilen Beiträge tut, oder ist es negativ weil er ja keine Kulanz walten lässt und nicht vielleicht doch eine Rente zahlt?

      Die Aussage das es keinen einzigen Fall gibt, wo’s um Millionen geht und der Versicherer nicht den Klageweg bestritten hat, die wage ich zu bezweifeln. Der Grund ist relativ einfach. Selbst im eigenen Kundenbestand gibt es bei mir Bio Leistungsfälle, welche seit Jahren und noch auf Jahre eine monatliche Rente bekommen, wo wir in der Leistungssumme nicht weit von der Million weg sind.

      Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, jeder aber absolut jeder Vertrag ist kritisch zu hinterfragen und insbesondere vor Abschluss sollte man sich die Bedingungen genau durchlesen und sich im klaren darüber sein welche Klauseln man unterschreibt und welche Einschränkungen oder Bedingungen man tatsächlich abschließt. Genau das passiert aber leider nicht. Daraus entsteht eine gravierend unterschiedliche Haltung. Die Erwartungshaltung von dem was der Versicherer „im Verständnis des Kunden zahlen müsste“ und was er aufgrund der Bedingungen tatsächlich leisten muss, sind so gravierend unterschiedlich das es zu einem Streit kommen muss.

      Auch im Falle der angesprochenen Rechtsschutzversicherung halte ich es für wichtig, eine solche zu haben. Der Grund ist aber nicht nur eine ablehnende Haltung des Versicherers, sondern vielfach auch so schwammige Bedingungen, dass man Aussagen so und so auslegen kann. Daher ist es wichtig die finanziellen Mittel zu haben und seine Ansprüche im Zweifel auch gerichtlich durchsetzen zu können.

      Das was mich an solchen Berichten wie diesem in der ARD ganz massiv stört, dass hier von Einzelfällen (die noch nicht einmal vollständig korrekt dargestellt werden) auf eine ganze Branche geschlossen wird. Es werden Verallgemeinerungen gezogen, die so nicht vorhanden sind. Ich habe versucht in meinem Beitrag einige dieser Punkte aufzuzeigen, sehe es aber nicht so, dass ich mich hier auf die Seite der „bösen Versicherer“ geschlagen habe. Ich halte es für die elementare Pflicht eines Maklers den Kunden nicht nur auf die „tollen Seiten des Produkts“ hinzuweisen, sondern vielmehr auf Lücken und mögliche Gefahren seines Vertrages.

      das scheint aber hier einer meiner Kollegen bei Ihnen ebenfalls gut gemacht zu haben und ich freue mich dass sie bei den Kollegen gut aufgehoben und mit der Betreuung zufrieden sind.

  2. @ Klaus

    Sie schreiben und ich darf Sie zitieren: “… Wenn es doch so viele positive Millionen-Entscheidungen für die Versicherungsnehmer gäbe, warum gehen die Versicherer damit nicht positiv um, werben am konkreten Fall, bringen Gegendarstellungen wie schnell und einfach doch ein Millionen-Personenschaden reguliert wird.

    Die Versicherer tun dies nicht, weil es diese Fälle nicht gibt. …”

    Ich kann mich den Aussagen von Herrn Hennig nur anschließen. Auch ich finde den TV-Bericht polemisch und einseitig. Grundsätzlich wird von allen Seiten immer auf die “bösen” Versicherer eingedroschen. Das Gesellschaften Leistungsfällen anstandslos regulieren wird immer wieder übersehen bzw. bewusst verschwiegen.

    Nachfolgend mal 2 Fälle aus meiner eigenen Mandantschaft:

    1. Fall:
    Ich habe einem Mandanten (= Alleinverdiener – Mitte 50) im Juli 2007 empfohlen eine Risikolebensversicherung in Höhe von 175.000 Euro zur Absicherung seiner Baufinanzierung (Restschuld zum damaligen Zeitpunkt ca. 150.000 Euro) abzuschließen. Der Abschluss erfolgte mit Beginn 01.08.2007; mtl. Beitrag ca. 150 Euro).

    Am 30.11.2007 (also knapp 5 Monate nach Versicherungsbeginn) ist der Kunde nach einem plötzlichen Herzinfarkt verstorben.

    Der Versicherungsfall wurde von mir gegenüber dem Versicherer angezeigt. Da zwischen Abschluss und Leistungsfall (= Tod) nur wenige Monate lagen, prüfte der Versicherer natürlich genau und intensiv, ob nicht bei Versicherungsabschluss falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht wurden. Es konnte jedoch in diesem Zusammenhang glaubhaft dargelegt werden, dass die Angaben des Kunden bei Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß erfolgten.

    Ende 03/2008 hat der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme in Höhe von 175.000 Euro an die Witwe des Kunden ausbezahlt!

    FAZIT: Der Beitragszahlung des Kunden von 600 Euro standen Versicherungsleistungen in Höhe von 175.000 Euro gegenüber.

    2. Fall:
    Ich habe einem Mandanten (Trockenbauer – 27 Jahre alt) im Winter 2010 empfohlen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 Euro abzuschließen. Der Abschluss erfolgte mit Beginn 01.01.2011.

    Mitte 2011 wurde der Kunde aufgrund eines Bandscheibenvorfalls zunächst einmal arbeitsunfähig. Nach Beendigung der Lohnfortzahlung erhielt er Krankengeld von der GKV und Krankentagegeld von der ebenfalls vermittelten Krankentagegeldversicherung.

    Nach konservativer Therapie mit anschießender OP und Reha kamen die behandelnden Ärzte Anfang 2012 zu dem Schluss, dass der Kunde außerstande ist, den zuvor ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben.

    Der Versicherungsfall wurde von mir gegenüber dem Versicherer angezeigt. Da zwischen Abschluss und Leistungsfall nur wenige Monate lagen, prüfte der Versicherer auch in diesem Fall natürlich genau und intensiv, ob nicht bei Versicherungsabschluss falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht wurden. Es konnte auch hier jedoch glaubhaft dargelegt werden, dass die Angaben des Kunden bei Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß erfolgten.

    Ende 06/2012 informierte der Versicherer den Kunden darüber, dass er den BU-Fall rückwirkend zum 01.06.2011 anerkennt. Die Gesellschaft hat meinem Mandanten für die Zeit von 06/2011 bis 06/2012 rund 13.500 Euro überwiesen. Seit 01.07.2012 erhält der Kunde eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.011,70 Euro und zwar solange er bedingungsgemäß BU ist.

    FAZIT: Der Beitragszahlung des Kunden von 200,40 Euro stehen Versicherungsleistungen in Höhe von derzeit ca. 16.100 Euro gegenüber.

    Von solchen Fällen, wie oben von mir geschildert, wird natürlich nie berichtet, weil sich solche positiven Meldungen nicht journalistisch und medienwirksam ausschlachten lassen.

    Aber immer nur feste druff auf die bösen Versicherer!

  3. @Thomas Schäfer,

    schön, solch positive Meldungen hört man halt sehr selten (und dazu noch belegt).

    Mir ist schon klar, dass man mit “bad news” besser Kasse machen kann.

    Doch würde ich mir öfters wünschen, dass konkrete Fälle offengelegt werden (natürlich mit Einverständnis der Betroffenen) – sozusagen als Präsidenzfälle, wenn es mal wieder strittig wird.

    Kleine Anmerkung am Rande: Gerade beim zweiten Fall muss ich jedoch sagen, dass 12 Monate eine ganz schön langer Zeitraum ist. Ohne die KTG-(Zusatz)Versicherung wäre so manchem vielleicht schon die Puste ausgegangen …

    Die mtl. finanziellen Verpflichtungen werden ja nicht geringer …

    Klaus

  4. Hallo “Klaus”,

    es ist traurig, dass es zu solchen Meinungen kommen muss, aber so ist die Welt. Wer leise positives tut, geht unter, wem laut negatives unterstellt wird…

    Die Versicherer werben nicht “nicht” mit solchen positiven Fällen, weil es sie nicht gibt, sondern weil es sich nicht lohnt. Ich habe mal einen Versicherer erlebt, der sowas machte. Die Reaktion war fast 0 bzw. von den Reaktionen begleitet “das ist doch sein Job, wieso muss der sich hier so toll präsentieren” ? Außerdem kann man sich über nicht bezahlte Fälle viel besser das Maul zerreissen, auch wenn diese berechtigt waren.

    Ich kenne auch andere Gründe für solche Berichte: als Monitor, Panorama, Wiso und Co noch objektiv und sachlich waren, habe ich selten davon gehört. Seit auch diese Sendungen polemisch draufhauen und Halbwahrheiten verbreiten, höre ich regelmäßig von Kunden davon 😉

    Was ihren Absatz betrifft:

    “Für meine BU-Absicherung z. B. habe ich über ein Jahr benötigt, die Krankenakte zusammengetragen (und ich bin “kerngesund” – kein Krankenhausaufenthalt, nur Routineuntersuchungen), bevor ich in der Lage war die Gesundheitsfragen vollumfänglich (auf die Anforderungen angepasst) beantworten zu können, ohne dass in der Folge daraus Probleme resultieren.”

    Ich mache jetzt mehr als 10 Jahre BUs. Ich weiß auch nicht, welchen Anbieter mit welchen 5 Seiten an Gesundheitsfragen Sie hatten 😉 Für jemanden kerngesunden mit reinen Routineuntersuchungen habe ich weder ganze Krankenakten zusammentragen müssen, noch hat das ein Jahr gedauert, noch war das notwendig, um Gesundheitsfragen so zu beantworten, dass keine Probleme auftauchen. Hab damit auch bei Leistungsfällen nie Probleme gehabt. Man kann sich vielleicht mit einigem auch extra intensiv beschäftigen, um sich mit Aufwand und Tätigkeit zu brüsten ? 😉

    Ich wünsche uns allen noch viel Freude in diesem Beruf und mit all den täglichen Themen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner