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Anfragezeiträume bei Personenversicherungen und ein großer Irrtum zur Angabepflicht

In den letzten Tagen kam mal wieder ein Thema auf, welches selbst unter (Fach-)Kollegen zu großen Diskussionen führt, wie das dann wohl erst bei Laien, Interessenten und dem Antragsteller sein muss? Dabei geht es um die Frage, welche Angaben der Versicherer nach Kenntnis der bei der Risikoprüfung verwenden darf, wenn er diese vielleicht sonst gar nicht abgefragt hätte. Um diese Frage etwas ausführlicher zu beantworten, schauen wir uns das an einem konkreten Beispiel einmal an, welcher gerade jetzt bei der Beitragsanpassung und dem Wunsch nach einer Reduzierung des Risikozuschlages (—> Beitragsanpassung bei der Axa) durchaus häufiger auftreten kann.

Die Falle „Arztakte“

Zunächst also ein Fall wo es um einen Neuantrag geht. Oftmals versuchen ja Kunden (und Berater) durchaus, auf den ersten Blick unnötige, Arbeit zu vermeiden. Also wird schnell einmal die Krankenakte angefordert und dann in der Anfrage mehr oder minder ungefiltert verwendet. So wird diese dann dem Versicherer im Rahmen der Voranfrage oder- schlimmer- des Antrags zur Verfügung gestellt. Gerade wenn aber hier Krankheiten und Beschwerden verzeichnet sind, welche über den Anfragezeitraum im Antrag hinausgehen, kann sich hierdurch ein größeres Problem ergeben. So kommt der Versicherer zu Informationen, die er bei korrekt ausgefülltem Antrag nicht gehabt hätte.

Universalanträge- mehr Fluch als Segen

Ein ähnliches Problem sind solche Universalanträge oder Anfrageformulare die oftmals verwendet werden, damit der Kunde nicht „so viele Formulare ausfüllen muss“ und schließlich will er das sowieso nicht, so meinen zumindest viele Berater. Gerade bei Vertrieben sind solche Universalanträge, oftmals noch selbst entwickelt, ein beliebtes Instrument um die Arbeit begrenzen und damit schnell zum Geschäft zu kommen. Doch ist es das wirklich wert?

Natürlich finden sich bei einigen Vertrieben in den Anträgen unterschiedliche Fragen, so kann diese lauten: „Untersuchungen in den letzten 10 Jahren, bei Gesellschaft XYZ aber nur 5, bei Gesellschaft B 3 Jahre“. Solche Fragen können vor allem eins: Fehler produzieren. Schon die Antragstellung und richtige Beantwortung mit einer normalen Frage im Antrag ist schon nicht immer einfach, wer aber will dann noch jede Frage für jede Gesellschaft einzeln anpassen?

Somit ist die Gefahr etwas zu vergessen oder falsch zu beantworten deutlich höher, auf der anderen Seite laufen Sie schnell Gefahr viel mehr von sich preiszugeben, als der Versicherer eigentlich erfahren müsste. Eigentlich? Ja, denn nur das, wonach der Versicherer ausdrücklich und in Schriftform fragt, nur das müssen Sie dann auch angeben. Nicht weniger, aber eben auch nicht unnütz mehr. Klingt doch ganz simpel, oder?

Fragt ein Versicherer nach Untersuchungen der letzten 3 Jahre, so ist alles davor raus aus der Antwort. Verwenden Sie aber ein Formular eines anderen Unternehmens zur Anfrage und wird dort nach 5 Jahren gefragt, so geben Sie Informationen preis, Zahlen womöglich lebenslang einen Zuschlag für etwas, was nicht hätte sein müssen. Schöne Grüße an den, der ihnen das eingebrockt hat.

Nutzt der Versicherer die Informationen die er „mehr“ weiss?

Fangen wir mit einem anderen Beispiel an, das verdeutlicht es sehr gut und macht verständlich was ich Ihnen sagen will. Es geht dabei um den Prozess der Antragstellung, also für den Versicherer ein „Neukunde“.

Nehmen wir an Sie wären nicht Versicherer, sondern ein Handwerksunternehmen. Ihr Außendienstmitarbeiter kommt mit einem dicken Auftrag zurück in die Firma und erzählt stolz, der Kunde hat das Angebot angenommen. Alle sind zufrieden, bis der Innendienst die Daten in die Kundenverwaltung eingibt und da fällt etwas auf. Der Kunde war schon mal Kunde. Es ist Jahre her und beinahe war es vergessen. Leider hat dieser besagte Kunde damals seine Rechnung nicht, oder vielleicht nur sehr schleppend und nach einer Klage bezahlt. Diese Information haben Sie natürlich jetzt wieder „auf dem Schirm“. Was passiert? Je nachdem wie es der Firma geht und wie gravierend die unregelmäßige Zahlung damals war, wird es vielleicht mit einer Vorauszahlung, kürzeren Abständen bei der Abschlagszahlung oder aber zu einer Ablehnung des Auftrages kommen. Warum? Weil Sie etwas wissen, was ihnen der Interessent heute nicht gesagt hat, muss er ja auch nicht.

Auf die Versicherung übertragen bedeutet das aber dann auch, das Informationen die nun einmal da sind, auch verwertet werden. Da wird es keine Abschlagszahlung geben, aber einen Risikozuschlag für Vorerkrankungen, Vorerkrankungen die Sie normalerweise nicht gekannt hätten.

Ein ähnliches Problem ergibt sich dann, wenn Sie bereits früher einmal bei einem Versicherer waren oder schon mal ein nicht anonymer Antrag gestellt wurde. Auch hier sind Informationen vorhanden, die ggf. verwendet werden. Ärgerlich aber nicht ausgeschlossen.

Darf er das?

Klar darf er. Entschuldigen Sie bitte die deutlichen Worte, aber wenn der Antragsteller oder gar der Berater so „dämlich“ ist, mehr anzugeben als er muss, dann muss der Kunde leider mit den Konsequenzen leben. Das mag vielleicht jetzt hart klingen, aber das ist ein lösbares Problem, wenn es denn bekannt ist.

Die Lösung

Nur damit eines klar ist. Alles, aber auch wirklich alles nachdem der Versicherer fragt (ggf. auch erst auf Nachfrage oder mit zusätzlichen Fragebögen) ist zu beantworten. Weiterhin sind alle Angaben richtig und vollständig zu machen. Wer also eine Kontrolluntersuchung angeben muss, der muss dem Versicherer zugestehen nachzufragen, was denn genau kontrolliert wurde und ob es vielleicht vorher eine andere Diagnose gab oder gibt. Aber mehr angeben müssen Sie eben auch nicht und auch wenn der Versicherer Antragsangaben nicht nachfragt und erst später merkt er hätte gern noch was gewusst, dann ist das bitte sein Problem.

Daher gilt in der Antragstellung eine einfache Regel:

Zum sammeln von Informationen können Sie gern allgemeine Formulare FÜR DIE EIGENE RECHERCHE verwenden. Bei der Antragstellung und/ oder der Vorantrage für eine verbindliche Einschätzung verwende ich für meine Kunden ausschließlich die Formulare und die Antrags-/ Gesundheitsfragen der jeweiligen Gesellschaft.

Klar muss man bei drei Gesellschaften die angefragt werden sollen dann auch drei Formulare, vielleicht sogar noch dreimal einen speziellen Fragebogen etc. ausfüllen, macht aber nix. Das „bisschen Mehrarbeit“ rechnet sich sehr schnell wieder, wenn Sie danach keinen oder einen kleineren Zuschlag zahlen müssen.

Voranfragen und die richtige Vorgehensweise entscheiden somit über die Prämie heute und den nächsten Jahren/ Jahrzehnten, das sollte es Ihnen wert sein.

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