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Alte Oldenburger Krankenversicherung AG- nun auch mit Tarifbaustein zur Beitragsentlastung im Alter

Es ist noch gar nicht solange her, da hat die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG ihre Bedingungen in der Krankenvollversicherung (PKV) klargestellt, bzw. verbessert. Zum Januar 2012 folgt nun eine weitere Änderung im Tarifportfolio des Versicherers. Wie einige Mitbewerber erkennt auch die Alte Oldenburger den steigenden Bedarf an so genannten Beitragsentlastungstarifen. Die Universa Krankenversicherung hatte einen solchen Tarif (BEflex) vor einiger Zeit bereits eingeführt.

Was genau solche Tarife sind, wem und wozu sie nutzen und wie diese generell funktionieren, lesen Sie in meinem Blogbeitrag mit dem Titel Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2012 führt nun auch die Alte Oldenburger den Tarif ein, welcher natürlich „unschlagbare Vorteile“ gegenüber den Mitbewerbern hat. Als besondere Highlights des Tarifs für die AOL an:

Arbeitgeberzuschussfähig: Der Beitrag für den Baustein zur Beitragsentlastung ist auch bei der alten Oldenburger (wie bei allen anderen Mitbewerbern auch) geeignet um einen Arbeitgeberzuschuss dafür zu bekommen. Maßgebend ist auch hier der Höchstbeitrag. Änderungen des Arbeitgeberzuschuss ändert sich zum 1.1.2012.

Sicherung von Steuervorteilen: Der zusätzliche Beitrag für die Beitragsentlastung ist in gleichem Umfang wie die Haupttarife der Krankenversicherung entsprechend des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich absetzbar. Auch dieses ist bei den Mitbewerbern jedoch nicht anders.

Interessant sind jedoch die beiden folgenden Vorteile, welche die Alte Oldenburger in ihrem Flyer aufführt.

(c) Alte Oldenburger

Da mir die gedruckten Versicherungsbedingungen noch nicht vorliegen, beschäftige ich mich zunächst mit den Informationen aus dem Flyer. Der Versicherer verspricht seinen Kunden im Falle der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Anrechnung der angesparten Beträge. Dieses ist nicht bei allen Versicherern der Fall. Es gibt durchaus Unternehmen, wo das Geld schlichtweg verfällt. Voraussetzung für die Anrechnung ist jedoch das Weiterbestehen einer Krankenzusatzversicherung bei der Alten Oldenburger.

Zum Abschluss einer solchen Zusatzversicherung verpflichtet sich der Versicherer, falls der Kunde in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren muss und der Antrag auf Umwandlung zusammen mit der Kündigung gestellt wird. (Quelle: Tarifbedingungen)

Weiterhin schreibt der Versicherer in seinem Flyer,nun wird es interessant, die „gebildeten Rückstellungen können bei Versicherungswechsel zum Mitbewerber übertragen werden“. Wie genau dieser Wechsel vonstatten geht, und welche Modalitäten dafür zu erfüllen sind wird sicher erst in den Versicherungsbedingungen zu erkennen sein. Ungewöhnlich ist dieses alle Mal, da Versicherer in der Vergangenheit genau diesen Fall verhindern wollten, um dadurch vielleicht einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Interessant ist auch die Frage, wie der neue Versicherer mit dem Geld umgeht. Muss der Kunde dann einen neuen Beitragsentlastungstarif abschließen, oder was passiert wenn der neue Versicherer einen solchen gar nicht anbietet? Darf der Versicherer das angesparte Geld vielleicht im Rahmen der Portabilität für die Kranken Vollversicherung nutzen? Diese Fragen werden erst in den nächsten Wochen zu klären sein. Ich werde diesen Beitrag entsprechend ergänzen.

Wie funktioniert dieser Tarif nun genau?

Bis zum 65. Lebensjahr zahlt der Kunde einen Mehrbeitrag dafür, dass sich der Beitrag für die Krankenversicherung zum 65. Lebensjahr vermindert. Der Beitrag selbst ist für diese Beitragsentlastungskomponente auch danach weiterzuzahlen. Weitere Fakten zum Tarif:

– eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich

– der Tarif kann von Neu-und Bestandskunden mit einer Krankenvollversicherung bei der AOL beantragt werden

– der Entlastungsbetrag darf bis zu 80 % des gültigen Monatsbeitrages betragen

– auf Antrag des Versicherten kann der Entlastungsbeginn zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr gewählt werden

– Eine Erhöhung oder Reduzierung des Entlastungsbetrages ist bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres möglich, der Mindestentlastungsbetrag beträgt 10 €

Ob für sie ein solcher Tarifbaustein geeignet ist, oder sie besser andere Möglichkeiten zur Beitragsentlastung im Alter nutzen ist pauschal nicht zu sagen. Daher sollten Sie sich genau mit dem Thema beschäftigen, einen Berater zu Rate ziehen, und erst danach in Ruhe eine Entscheidung treffen. Sobald mir die Beiträge für diese Tarife vorliegen, ergänze ich diese hier. Ebenso werde ich Ihnen dann einen entsprechenden Kurzantrag hier hinterlegen, mit denen sie die Beitragsentlastungskomponente in ihren Vertrag einschließen können.

Weitere Informationen zur Beitragsentlastung:

Riesterrente zur Beitragsentlastung in der Privaten Krankenversicherung? 

Die Private Krankenversicherung im Alter- wie schütze ich mich vor steigenden Beiträgen

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