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Alte Leipziger mit neuer Regelung für Studenten und Jungakademiker

Die Absicherung von Studenten gegen das Risiko und die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit ist manchmal nicht ganz einfach, denn gerade hier ist ja noch kein “Beruf” im eigentlichen Sinne vorhanden und so kann dieser oftmals nicht genau definiert werden. Bereits im Beitrag “Alte Leipziger verbessert Berufsunfähigkeitsschutz für Schüler, Studenten, Hausfrauen- und Männer ab 2012” vor einiger Zeit hatte ich dazu etwas geschrieben.

Wie sieht die neue Regelungen für die Einstufung in die Berufsgruppe 1++

Eingestuft werden demnach die Studenten in die Berufsgruppe 1++, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde, denn diese Regelung gilt 24 Monate vor und nach Abschluss eines Studiums. Hierbei wird immer die jeweilige Regelstudienzeit zu Grunde gelegt um das Studienende zu ermitteln. Bei Antragstellung ist eine Kopie der Studienbescheinigung bzw. eine Bescheinigung des Studienabschlusses beizulegen.

Jungakademikerregelung

Alle Akademiker, welche nach Abschluss des Studiums mindestens einen Beruf der Berufsgruppe 1+ ausüben, profitieren ebenfalls von der Regelung. Hier gilt als Studienabschluss das Datum der Abschlussurkunde. Auch wenn der ausgeübte Beruf dann der BG 1+ zuzuordnen wäre, so gilt hier die Abschlussmöglichkeit der besseren BG 1++, welches in Bezug auf die Prämie einen Vorteil bedeutet (siehe unten in der Modellrechnung).

Eckdaten zu Abschluss- und Anpassungsmöglichkeiten

Der Abschluss kann bis zu einer Jahresrente von 24.000 EUR erfolgen, also können 2.000 EUR monatliche Rente im Berufsunfähigkeitsfall abgesichert werden. Ebenfalls kann eine garantierte Rentensteigerung von 1- 3% der BU Rente versichert werden und schafft somit Inflationssicherheit auch im Falle des Leistungsbezuges, vorher ist eine dynamische Steigerung von 1- 10% möglich.

Eine spätere Nachversicherung und Anpassung (im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten) erfolgt natürlich ohne weitere Gesundheits-/ Risikoprüfung und sichert somit auch hier eine ausreichende Absicherung bei bestehenden Erkrankungen.

Nachträglich von der Jungakademikerregelung profitieren?

Wer bei Abschluss des Vertrages die Regelungen für Jungakademiker nicht erfüllt (oder erfüllt hat, denn es gilt auch für Bestandsverträge ab dem 1. 1. 2013), für den erfolgt zunächst die Einstufung in die Berufsgruppe des ausgeübten Berufes. Unter den folgenden Voraussetzungen wird aber bei Aufnahme oder Wechsel der beruflichen Tätigkeit eine Möglichkeit geboten auch nachträglich an diese Regelung zu kommen.

Voraussetzung ist neben dem bestehenden Vertrag der BUZ in Verbindung mit der Rentenversicherung der 1. oder 3. Schicht, dass der Studienbeginn max. 24 Monate zurück liegt UND der Absolvent mind. in die BG 1+ gemäß seiner aktuellen Tätigkeit eingestuft ist und diese ausübt.

Die Besserstellung durch eine Umstufung in die Berufsgruppe 1++ erfolgt innerhalb des bestehenden Vertrages und ohne eine neue Risikoprüfung. Ein Beispiel soll dieses verdeutlichen:

Als Student wird der Kunde in die BG 1+ eingestuft und entscheidet sich für eine Rentenversicherung (FR15) mit einer Altersrente von 250 EUR mtl. als Ergänzung zur gesetzlichen Rente ab 67. Zusätzlich wird in den Vertrag eine BU Rente bis 67 mit einer Rentenhöhe von 1.500 EUR eingeschlossen.

BU_Jungakademiker_AL

Hier ergibt sich durch die Umstufung in der Berufsgruppe ein Vorteil von fast 6 EUR monatlich oder mehr als 3.000 EUR auf die Laufzeit gesehen, daher macht eine solche Umstufung dann durchaus Sinn. Eine einmal eingestufte Berufsgruppe, hier dann die BG1++, ändert sich auch bei späterem Wechseln der Tätigkeit oder eines komplett neuen Berufs nicht mehr.

Gerade hier ist deutlich zu erkennen, wie wichtig und (finanziell und aus Sicht des Gesundheitszustandes) sinnvoll eine rechtzeitige Absicherung sein kann.

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