20.
August '10
Andere Anbieter haben es bereits vorgemacht und grundsätzlich ist der Bedarf bereits in jungen Jahren vorhanden.
Die Würtembergische Versicherung bringt nun eine neue “Einsteiger BU” an den Markt. Es handelt sich dabei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leite zwischen 15 und 30 Jahren. Diese können, so der Anbieter weiter, günstige Prämien
Die Ursachen sind vielfältig und vom Alter unabhängig. Schon in meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeit habe ich neben den Ursachen einer Berufsunfähigkeit verschiedene Teile der Vertragsbedingungen beleuchtet.
Dabei besteht eine Umtauschmöglichkeit, welche eine entsprechende Umstellung in die Berufsunfähigkeits Produkte der Würtembergische bietet. Bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung, spätestens zum 35. Lebensjahr kann der Versicherte seinen Vertrag in ein neues Produkt umstellen. Dabei wird jedoch die dann gültige Berufsgruppe und das aktuelle Eintrittsalter zu Grunde gelegt.
Nicht in jedem Fall förderlich und im Vergleich mit anderen Anbietern auch nicht unbedingt die Top Leistung.
Der Vorteil dieses Produktes ist- laut Anbieter- der geringe Eintrittsbeitrag bei echtem BU Schutz auch für Schüler und Studenten. Eine kurze Information für Berater stellt die Würtembergische auf dem Maklerportal bereit.
Entscheidend sollte bei der Auswahl jedoch nicht der “Einstieg” sondern der Zieltarif sein. Der Tarif, in den der Versicherte auch krank noch kommt, der Tarif in dem er lebenslang bleibt um seine Existenz zu sichern.
Bei dem BU Tarif der Würtembergischen (Tarif FLV85) sollten Sie jedoch auf die Bedingungen achten. Bedenkenswert sind dabei unter anderem folgende Tarifinhalte, die unbedingt einer Klärung bedürfen:
- Beachten Sie die Arztanordnungsklausel (Wann darf was, wie und von wem angeordnet werden?)
- Welche Kriterien sind bei einer Umorganisation nötig? Welche Einkommenseinbußen zumutbar?
- Was passiert bei (längerem) Ausscheiden aus dem Beruf und bei Berufswechsel?
- Unter welchen Umständen sind befristete Anerkenntnisse möglich? Wollen Sie diese Einschränkung?
- Welche Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse gelten in den Verträgen?
Sie sehen bereits die Anzahl der Kriterien, welche zu beachten sind. Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung niemals nach der vermeintlich günstigen Einstiegsprämie ausgewählt werden. Auch bei Schülern, Studenten oder Berufseinsteigern suchen Sie immer einen geeigneten (Ziel-) Tarif aus, in welchem der Versicherungsschutz später auch bestehen bleiben kann. Nur so macht ein Schutz auch Sinn.
Bei der Auswahl und Tarifanalyse können Sie den Kriterienfragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen, um sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten. Der Leitfaden bietet Ihnen bereits erste, grundlegende Informationen und Beispiele zu Bedingungsaussagen und Formulierungen.
Tags: Berufsunfähigkeit, Einstieg, Tarifeinführung, Würtembergische
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19.
August '10
Ich hatte bereits vor einiger Zeit über die Beitragsgarantien des Deutschen Rings Krankenversicherung geschrieben. Auch der Dt. Ring geht den, m.E. richtigen Weg, und veröffentlicht bereits jetzt konkretere Zahlen.
Folgende Anpassungen sind nun bereits bekannt:
Für das Neugeschäft:
Esprit – bei Männern 2-3%, bei Frauen 4-6% Anpassung
Esprit M – bei Männern 5-9%, Frauen 4-6%
Esprit X – bei Männern 4-6% und Frauen 4-5% Anpassung
Esprit MX – bei Männern 3-5%, Frauen 4%
im BESTANDsgeschäft gibt es im Esprit KEINE Anpassungen
Comfort+ Tarif bei Männern ca. 12-17% im Neugeschäft (letzte BAP 2008)
Comfort+ bei Frauen 2-3%
im Bestand bleiben Frauen und Kinder des Comfort+ stabil, bei Männern gibt es eine größere Anpassung, welche auch der lange zurückliegenden Anpassung geschuldet ist
ebenfalls angepasst wird der Comfort Tarif bei Männern im Bestands- und Neugeschäft, Frauen nur im Neugeschäft
Tarifserie Classic:
im Neugeschäft bei Männern ca. 12-16% im Classic und 11-12% im Classic Plus
bei Frauen im Neugeschäft 11-12% im Classic und 10-12% im Classic Plus
Aussagen zu Beitragslimitierungen bei den Anpassungen im Bestand sind natürlich noch nicht möglich. Diese werden zeitnah, so bekannt, hier ergänzt
Zusätzlich verändern sich die Beiträge in einigen Krankentagegeldtarifen im einstelligen Prozentbereich. Davon betroffen sind nicht die Tarife pro 008, pro 008 v, pro, 015, pro 015 v, pro 022, pro 022 v, pro 029 sowie pro 029 v, diese bleiben bei Neu- und Bestandskunden stabil
Tags: BAP, BAP 2011, Dt. Ring
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19.
August '10
Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Auch in 2011 wird es Anpassungen geben und ich hatte bereits einige bekannt gewordene Tarife veröffentlicht. Nun hat auch die Hanse Merkur Krankenversicherung Ihre Tarife benannt.
Für folgende Tarife gelten Beitragsgarantien (Quelle: GewaComp):
ASZG – beitragsstabil für Frauen, noch nicht bekannt sind Anpassungen für Männer und Jugendliche
KV1 – beitragsstabil für Kinder und Frauen, Männer noch nicht bekannt
KV2 – beitragsstabil für Männer, noch offen für Frauen und Jugendliche
KV3 und KV3E – stabil für alle
KV4 – stabil für Jugendliche und Frauen, Männer noch offen
KV4E – noch offen bei allen
KVE2 – stabil bei Kindern und Jugendl., noch offen bei Männern und Frauen
KVG1 – noch bei allen offen
KVG2 – stabil bei Kindern und Jugendlichen, offen bei den anderen
weiterhin Garantien für diverse Zusatztarife und Pflegetarife. Beitragsgarantie im Krankentagegeldbereich für Männer in den Tarifen T43- T365 und bei Frauen T15 bis T29
Zum Vergleich finden Sie die Beitragsanpassungen der Hanse Merkur zum 01. Januar diesen Jahres direkt im Blogbeitrag aus dem letzten Jahr. Beitragsanpassungen Hanse Merkur 2010
Generell gilt aber auch hier: bei einer Anpassung nicht voreilig handeln. Vielmehr ist es wichtig, das elementare Leistungen und existenzbedrohende Leistungslücken nicht bestehen. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst dafür entschieden?
Weiterführende Informationen:
Beitragserhöhung- nicht voreilig handeln
Auswahlkriterien für eine individuell passende PKV
Tags: BAP, BAP 2011, Hanse Merkur, HanseMerkur
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18.
August '10
Immer wieder erreichen mich Anfragen, welche sich mit dem Thema Psychotherapie beschäftigen. Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen zur Psychotherapie hatte ich einige Hintergrundinformationen zusammengestellt, um eine Versicherung trotz vorangegangener Psychotherapie zu bekommen.
Zunächst muss die unterschiedliche Annahme-/ Risikopolitik in der Privaten Krankenvollversicherung (PKV) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) berücksichtigt werden.
In der PKV wird die Kostenwahrscheinlichkeit bei einer solchen Vorerkrankung geprüft. Dabei muss der Versicherer abwägen um wie viel sein (Kosten-)Risiko steigt, falls jemand schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Sowohl bei Versicherern, wie auch bei Medizinern ist die Meinung unterschiedlich. Argumentieren einige “Experten”, dass jemand der einmal eine Therapie machte anfälliger für Folgetherapien sei, so halten die Befürworter mit eigenen Argumenten dagegen. Insbesondere wird hier angeführt, dass eine schnelle Inanspruchnahme weitere Folgen einer solchen Erkrankung eindämmt und lindert, frei nach der Aussage “lieber zügig eine Therapie beginnen, bevor noch schlimmere Erkrankungen folgen.”
Nach wie vor sind daher PKV Unternehmen sehr vorsichtig und verzichten lieber auf den Kunden, als einen “psychisch vorbelasteten” zu versichern. Ausschlüsse sind in der Privaten Krankenversicherung (fast) nicht möglich und werden (außer in Gruppenverträgen) nicht praktiziert.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Bewertung eine gänzlich andere. Hier geht es nicht um bevorstehende Kosten, sondern vielmehr ausschließlich um die Frage: “Wird ein Versicherter, welcher schon einmal eine Psychotherapie in Anspruch nahm, schneller berufsunfähig?”
Auch hier sind die Ansichten der Unternehmen durchaus unterschiedlich. Einige Versicherer verwenden Ausschlüsse. Damit wird bei Antragstellung vereinbart, dass eine psychische Erkrankung nicht zur Leistung aus dem Berufsunfähigkeitsvertrag führt. Andere Unternehmen lehnen dieses strikt ab. Als Begründung wird hierbei insbesondere angeführt, dass der Bereich der psychischen und auch psychosomatischen Erkrankungen nicht klar abgrenzbar ist. Daher wäre im Leistungsfall nicht klar zu definieren, ob es sich nun um einen versicherten Leistungsfall handelt, oder dieser ausgeschlossen ist.
Persönlich teile ich auch die letztgenannte Auffassung, da es im Leistungsfall nicht zu Streitigkeiten führen kann. Jedoch bleiben somit alle, die bereits einmal eine derartige Erkrankung im Abfragezeitraum hatten, außen vor. Für diese ist der Versicherungsschutz dann nämlich nicht möglich.
Passend dazu fand ich heute in einem Forum folgende Kundenanfrage:
Ich hatte im letzten Jahr eine (vermeintliche) Lebenkrise, infolge dessen ich entschloss, eine Psychotherapie zu machen. Nach einer probabtorischen Sitzung meinte der Therapeut, ein Antrag auf eine PT könne gestellt werden (offensichtlich aufgrund der höheren Vergütung). Dieser wurde dann auch von der GKV für eine Kurzzeittherapie bewilligt. Nach der 4. probatorischen Sitzung meinte mein Therapeut aber, dass es keinen weiteren Behandlungsbedarf mehr geben würde und hat mir dies auch schriftlich bestätigt (war anscheinend – wenn überhaupt – nur eine sehr kurze depressive Episode). Meinen Antrag habe ich von der GKV zurückgeschickt bekommen, nachdem ich o.g. Gründe angegeben hatte (Es wurde keine therapeutische Sitzung in Anspruch genommen, da ja die probatorischen Sitzungen meines Wissens nicht als PT gelten und von der GKV übernommen werden).
Nun stellt der Interessent die Frage, ob eine solche probatorische Sitzung anzugeben ist und was mit dem Kostenübernahmeantrag an die GKV passiert. Dazu muss berücksichtig werden, dass alle Fragen aus dem Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Die Folgen einer Anzeigepflcihtverletzung sind gravierend und sollten nicht riskiert werden.
Als Beispiel seien hier zwei Fragen aus Anträgen zur PKV und BU Versicherung angeführt. Diese lauten unter anderem:
Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt worden (auch Operationen, Strahlen-, Chemotherapie)?
oder in einem anderen Antrag:
Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, durchgeführt oder ist eine solche beabsichtigt? oder auch
Haben in den letzten 10 Jahren ambulante psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden?
Bei einer solchen Fragestellung sind (auch) die probatorischen Situngen natürlich anzugeben. In der Folge wird der Versicherer mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Nachfragen haben und gezielt einen Befundbericht und weitere Informationen anfordern. Auch der- an die GKV gestellte- Kostenübernahmeantrag sollte nicht unerwähnt bleiben. Versehen mit den Zusatzinformationen über den Verlauf, das Ende der Behandlung und die Tatsache des zurückgezogenen Antrages an die GKV sind erwähnenswert. Diese beeinflussen unter Umständen die Risikoentscheidung des Versicherers maßgeblich.
Komme ich nun zu meinem Versicherungsschutz ?
Ja und nein. Dieses ist entscheidend von der Art der Behandlung, dem Verlauf und der weiteren Prognose abhängig und kann weder hier noch in anderen Foren beantwortet werden. Besorgen Sie daher umfassende Unterlagen und achten unbedingt darauf, dass der Berater nur anonym anfragt.
Nach erster Einschätzung lassen sich weitere Unterlagen besorgen, welche eine differenziertere Beurteilung ermöglichen und so eine Annahme mit Zuschlag oder dergleichen möglich machen.
Tags: Anzeigepflichtverletzung, Berufsunfähigkeit, Psyche, Psychosomatik, Psychotherapie
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17.
August '10
In der letzten Woche hatte ich bereist die Garantien der Hallesche Krankenversicherung veröffentlicht. Den Blogbeitrag zu den Beitragsgarantien der Hallesche finden Sie hier.
Hier nun die Höhen der Beitragsanpassungen für das Neugeschäft:
AV1 – Männer 6-8% Erhöhung, Jugendliche ca. 4%
AV2 – Männer 4-6% Erhöhung, Jugendliche männlich ca. 6, weiblich ca. 7%
NK 100 – Männer 8-9% Erhöhung, Jugendliche männlich 11%, weiblich 2%
NK1 – Frauen 2-4% Erhöhung, Jugendliche männlich 4%, weiblich 3%
NK2 – Männer 4-5% Erhöhung, Frauen 3-5%, Jugendl. weilblich ca. 5%
NK4 – Männer 10-13% Erhöhung, Frauen 16-18%, Jugendl. männlich 6%, weilblich 5%
KS – Jugendliche männlich 5%
KS1 – Jugendliche weiblich 4%
KS2 – Männer 9-12% Erhöhung, Jugendliche männlich 10%, weiblich 4%
KS3 – Männer 9-12% Erhöhung, Jugendl. männlich 13%, weiblich 7%
MBZflex ca. -1 bis +12% bei Männer
Diese Anpassungszahlen für den Bestand liegen noch nicht vor. Auch diese Neugeschäftsanpassungen gelten vorbehaltlich des Treuhändlers.
Anzumerken noch der Hinweis der Halleschen.
Für die Primo Tarife gibt es keine Beitragsgarantie bis 31. 12. 2011 sondern nur die Information, dass eine entsprechende Anpassung zum 01. 01. 2011 nicht erfolgt.
Tags: BAP, BAP 2011, Hallesche
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