Archiv für Juni 2010

10.
Juni '10

Existenzgründer und die gesetzliche Kasse – holen Sie sich Geld zurück


In der vergangenen Woche schrieb ich bereits etwas zu dem Thema “Selbstständige und die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Auch habe ich dort erklärt- eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich, nur die Änderung der zukünftigen Beitragszahlungen ist denkbar. Grundlage ist hier der §240 des Sozialgesetzbuches V.

Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen.

Gerade wenn Sie sich in der Gründung der Selbstständigkeit befinden, so ist es unmöglich einen Steuerbescheid vorzulegen. Dieses führte in einem Fall zu der Frage wie die Beiträge zu berechnen sind.

Die Kundin machte sich selbstständig und beantragte die freiwillige Versicherung in der GKV. Aufgrund einer Schätzung/ Prognose des geplanten Einkommens wurde diese (so sahen die Prognosen aus) zu dem Höchstbeitrag von 544,50 EUR von der Barmer GEK eingestuft. Ein Krankentagegeld wurde nicht versichert.

Leider entwickelte sich das Geschäft nicht so wie erwartet und es erging nun der erste Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008. Dieser wies nur ein beitragspflichtiges Einkommen von knapp 2.200 EUR aus und somit deutlich weniger als die geschätzten Zahlen.

Vorbildlich reichten wir diesen mit der Kundin bei der GKV ein, wonach der folgende Bescheid erging:

Beitrag alt (rückwirkend ab 1. 5. 2009) 544,50 EUR

Beitrag neu (rückwirkend ab 1. 5. 2009) 362,64 EUR

Daraus ergibt sich eine monatliche Ersparnis von mehr als 180 EUR. Die Rückzahlung von mehr als 2000 EUR und die geringere Einstufung ab 04/2010 wird die Kundin sicher freuen.

ABER: Diese Einstufung gilt maximal bis zum nächsten Einkommensteuerbescheid für 2009. Sobald dieser vorliegt ist eine Einreichung bei der Kasse erforderlich. Denken Sie daran, auch hier nochmals der Hinweis aus dem entsprechenden Bescheid:

Was Sie also tun können:

- Überprüfen Sie die Beitragseinstufung der gesestzlichen Kasse

- Wann haben Sie den letzten Bescheid eingereicht und welches Einkommen war dort genannt?

- Ist eine Neuberechnung möglich?

09.
Juni '10

Kombiprodukt oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung?


In fast jeder Beratung zu Fragen der Berufsunfähigkeit stellt sich früher oder später die Frage nach der Art der Absicherung. Dabei gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

- eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder SBU)

- Kombination mit einer Risikolebensversicherung (BUZ)

- Kombination mit kapitalbildenden Lebens- oder Rentenprodukten (BUZ)

- Kombination mit fondsgebundenen Produkten (BUZ)

Diese beispielhafte Aufzählung zeigt aber schon, wie schwer die richtige Auswahl ist. Alle haben aber eines gemeinsam. Entscheidend ist zunächst nicht die Art des Produktes, sondern einzig und allein das Bedingungswerk. So ergeben sich unterschiedliche Betrachtungsweisen für die Kombinationen, stimmen aber die Bedingungen nicht, so ist im schlimmsten Fall die Absicherung nichts wert und der Versicherer verweigert (berechtigt) die Leistung.

Nachdem also die Auswahlkriterien für die Tarife zur BU Absicherung besprochen sind und klar ist welches Bedingungswerk in Frage kommt, nun die Frage nach dem Produkt.

Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. In den Kombinationsprodukten kann eine Altersvorsorge oder ein sonstiger Anlage-/ Sparvorgang kombiniert werden, wenn dieses von Interesse ist und auch dieser Produktteil zu den Bedürfnissen passt.

Vorteil hier liegt auch darin: Die Vorsorge läuft (beitragsfrei) im Falle der eintretenden Berufsunfähigkeit weiter und sichert auch so das gewünschte Vorsorgeziel ab. Dieses muss bei einem eigenständigen Produkt bedacht werden und dort die Rente entsprechend höher angesetzt werden- nur dann “fällt man nach Auslaufen der BU Rente und Eintritt in die Altersrente nicht in ein tiefes “finanzielles Loch”.

Der Nachteil solcher Produkte liegt auf der Hand. Wird das Altersvorsorge-/ Anlageprodukt gekündigt oder nicht mehr benötigt, treten finanzielle Engpässe auf, so leidet hier auch die wichtige Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Weiterhin passt nicht jedes Vorsorgeprodukt auf den Versicherten und so werden Kombiprodukte zur (einzigen) Altersvorsorge vielleicht zu einem Kompromiss.

Aber ein anderer Punkt ergibt sich noch. Durch die so genannte “einjährige Kalkulation” kann es durchaus vorkommen, dass das Kombinationsprodukt “preiswerter” ist als der reine Risikoschutz.

Dennoch machen wir einmal an einem Beispiel eines Versicherten deutlich. Unser 30jähriger Versicherte in der Berufsgruppe I möchte 2.000 EUR monatlicher Rente bei Berufsunfähigkeit abschließen. Bei dem gewählten Versicherer treten folgende Beiträge auf. (Laufzeit bis 65, Leistungsdauer bis 67, Garantierte Rentensteigerung im Leistungsbezug von 2% p.a.)

SOLO Produkt:  Zahlbeitrag: 117,27 EUR (Brutto 172,47 EUR)

Kombinationsprodukt (Fond): 112,25 EUR Zahlbeitrag

Hierbei werden die Auswirkungen der einzelnen Produkte auf den Beitrag durchaus vorstellbar. Natürlich sind hier im Rahmen der Fondsgebundenen Rentenversicherung keine gravierenden Auszahlungssummen zu erwarten. Das wurde aber bewusst in Kauf genommen, denn es ging hier ausschließlich um das absichern eines Berufsunfähigkeitsschutzes. Das bedeutet nicht in jedem Fall, nur das eine oder andere Produkt ist gut oder schlecht. Vor Abschluss des Produktes, welches meist sehr langfristig ausgerichtet ist, sollten Sie sich ausreichend Gedanken machen, beraten lassen, Bedingungen lesen und die Entscheidung sorgfältig überlegen.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit

Leitfaden zu den Entscheidungskriterien

Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit, Rentenhöhe und mehr

07.
Juni '10

Wechsel vom angestellten PKV Versicherten in die Selbstständigkeit


Ein Vertrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist sehr langfristig orientiert. Das bedeutet zum Einen, ausreichend Zeit bei der Antragstellung und der Tarifauswahl zu nehmen, zum Anderen aber langfristig orientierte Tarife.

Diese werden in vielen Fällen nicht geändert, wenn die Auswahl korrekt war und auch die Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. Dennoch kann es in einigen Fällen durchaus erforderlich sein, den bestehenden Vertrag nachträglich zu verändern.

Einer dieser Gründe ist der Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit. Dieses macht in einigen Fällen eine Anpassung des Vertrages und im “schlimmsten Fall” sogar einen Wechsel der Gesellschaft erforderlich.

Krankentagegeld:

Zunächst ändert sich der Tarifbaustein des Krankentagegeldes. Zahlt bei einem angestellten Versicherten der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen der Krankheit weiter den Lohn aus, ist dieses bei dem Selbstständigen oder Freiberuflicher nicht so. Hier muss somit geprüft werden, welcher Bedarf an finanzieller Unterstützung erforderlich ist und ab wann dieser da sein muss. So kann der Bedarf hier schon ab dem 1. Tag entstehen, auch 3, 4 oder 6 Wochen können ausreichend sein. Über die Staffelmöglichkeiten in der PKV erfahren Sie in einem der folgenden Beiträge noch mehr.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sind die Bedingungen des Krankentagegeldes. Unter welchen Umständen, wie lange und bis zu welcher Höhe wird dieses gezahlt? Was ist bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit? Alles Fragen die in einer Beratung zu klären sind.

Tarifanpassung der Vollversicherung:

Auch wenn die Auswahl korrekt und passend war, so ändern sich die Umstände mit dem Verlassen des Angestelltenverhältnisses durchaus. Leistungen die zuvor aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wurden (Reha, Kuren etc) sind nun nicht mehr vorhanden und müssen in den privaten Versicherungsschutz integriert werden.

Auch sollte das Bedingungswerk in diesem Atemzug gleich auf seine Aktualität überprüft werden und bei Bedarf angepasst werden.

Daher sind hier Beratung, Überprüfung und ggf. Anpassung nötig.

03.
Juni '10

Berufsunfähigkeit eingetreten und der Versicherer bietet “Kulanzzahlung” an


In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:

Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, es bestünde KEINE Berufsunfähigkeit.

Da der Versicherer aber “so toll zu sein scheint” oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.

Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die Annahme des Kulanzangebotes bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.

Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie “nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts” oder “wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre” getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.

Was können Sie in einem solchen Fall tun?

- Stellen Sie zunächst den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.

- Machen Sie keine Angaben telefonisch, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar

- Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um schriftliche Antwort

Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige “gut aussehenden Zusagen” sollten Sie sorgfältig prüfen lassen und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.

Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:

Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit

Fragebogen als pdf

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

01.
Juni '10

UPDATE: Kindertag mal anders – Unterstützung für die Ärmsten


Uns geht es gut!

Ja klar, nicht allen, aber dennoch vielen in Deutschland geht es (relativ) gut. Den Einen stört hier etwas, einen Anderen da, manche bekommen Sozialleistungen vom Staat. Aber Siebekommen eben welche.

Wir machen uns Gedanken ob die Versicherung 100, 200 oder 300 EUR pro Jahr kostet. Überlegen ob wir heute mal “schnell” Essen gehen oder dieses, jenes oder welches kaufen. Damit sprechen wir vielfach aber über “Luxusprobleme”.

Ich will damit sicher nicht sagen, dass es allen gut geht. Aber:

Schaut man sich Kinder dieser Welt an, so trifft es sicher viele viel härter als uns. Viel härter, denn eine Chance etwas aus dem eigenen Leben zu machen fehlt schlichtweg.

Daher habe ich mich heute, am Kindertag für zwei Projekte von betterplace entschieden und diese unterstützt.

Projekt I: Kinder in Kibera

Projekt II: Essen für die Kinder in Pengo

Und bevor Fragen aufkommen wie “Warum nicht hier in Deutschland die Kinder unterstützen?” gleich die Antwort:

Ich tue das hier auch, mit lokalen und auch sonstigen gemeinnützigen Projekten.

Tun Sie auch etwas? Nicht weil Kindertag ist, aber die Kinder freuen sich sicher, GANZ SICHER!

UPDATE: Projekt III weil nur noch ein kleiner Betrag gefehlt hat!

Care Haiti, Betreuung traumatisierter Kinder