Archiv für April 2010

20.
April '10

Logopädie in der Privaten Krankenversicherung


Neulich in einer Praxis unterhielten sich zwei Mütter und eine Logopädin über die Erstattung von Logopädiebehandlungen der beiden Söhne (5 und 6 Jahre alt). Dabei war der eine Sohn, nennen wir ihn Max, gesetzlich krankenversichert und der zweite, Moritz privat in der privaten Krankenversicherung des Vaters.

Zunächst sollte klar sein was Logopädie ist. Schauen wir uns hierbei einmal die Definition (Quelle: Wikipedia) an:

Das Interesse der Logopädie ist auf das konkrete Handeln (Vorbeugung, Beratung, Erfassung, Behandlung) gerichtet. Die Klientel umfasst alle Altersgruppen.

Im frühkindlichen Bereich überwiegen die Behandlungen von Störungen der Sprachentwicklung auf den sprachlichen Ebenen Wortschatz, Grammatik und Phonologie. Neben den expressiven Auffälligkeiten werden insbesondere auch Störungen des Sprachverständnisses behandelt. Während des Kindergartenalters und des Vorschulalters findet man gehäuft Probleme im Rahmen einer Sprachentwicklungsverzögerung bzw. -störung. Darunter fallen zum Beispiel Dysgrammatismus (Störungen des Satzbaus und Störungen der Wortflexion, also z. B. Anwenden des Plurals), Dyslalie (reine Artikulationsstörung), Auslassungen, Ersetzungen sowie Veränderungen einzelner Laute und Lautverbindungen (Phonologische Störung).

Logopäden behandeln außerdem Balbuties (Stottern), Poltern, ein myofunktionelles Muskelungleichgewicht und Stimmstörungen. Ebenso behandeln Logopäden Patienten mit Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Beeinträchtigungen/Unfallfolgen (Aphasie), Sprechapraxie (Planung der Artikulationsbewegung ist gestört ohne Schädigung eines Fazialnerves), Dysarthrie (Ausführung von Artikulationsbewegungen ist gestört, auf Grund einer neurologischen Beeinträchtigung (zum Beispiel Beschädigung eines Nervs); besser Dysarthropneumophonie: da meist auch die Sprechatmung und/oder der Stimmklang betroffen ist) und Schluckstörungen. Neuerdings behandeln Logopäden auch immer häufiger Kinder im Schulalter, die aufgrund einer früheren Sprachentwicklungsstörung als Folgesymptomatik Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb entwickeln (Schriftspracherwerbsstörung oder früher auch Legasthenie, LRS, Dyslexie, Dysgrafie).

Die logopädischen Maßnahmen umfassen das Erstellen einer Diagnose, Beratung und die Therapie von Störungen des Sprachverständnisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktion, des Hörvermögens, des Schluckens und der Wahrnehmung. Darüber hinaus werden vor allem im Bereich der Stimme auch präventive Maßnahmen angeboten. Die regelmäßige und ausführliche Beratung der Angehörigen (Eltern/Partner/Kinder) gehört vor allem bei Kindern und bei schwergestörten Erwachsenen zum Tätigkeitsfeld, da nur so eine Veränderung der Kommunikationsfähigkeit im Alltag erreicht werden kann.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt (GKV), insbesondere bei Kinder, die umfangreiche und ggf. langandauernde Therapie (fast) ohne große Beschränkungen. Laut Auskunft der Logopädin werden bei diesen Kindern mit so genannter “multipler Dyslalie” (das Kind kann also mehr als 2 Laute wie “S”, “Sch” etc. nicht richtig oder vollständig aussprechen, problemlos bis zu 100 Sitzungen gezahlt.

Eine generelle Aussage wie lange eine solche Behandlung dauert ist nicht zu treffen. Aus Erfahrung dieser Logopädin bedarf es aber schon 30-50 Sitzungen.

Nun gibt es jedoch private Krankenversicherer die in den Tarifen Leistungen für die Logopädie ausschließen oder diese nur erbringen wenn diese von Ärzten durchgeführt wird. Das passiert in der Praxis aber eben nicht, da es dafür ja die Logopäden gibt.

Doch über welche Kosten reden wir hier eigentlich?

Die Kosten sind zunächst nicht festgelegt und der Behandler vereinbart diese mit seinem (Privat-)Patienten. Jedoch kann als Orientierung die Beihilfevorschrift des Bundes mit den dort genannten Sätzen herangezogen werden. Auf Seite 47 heißt es hier:

Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen

a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten = 31,70 EUR

b) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten = 41,50 EUR

c) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten = 52,20 EUR

Bei Kindern werden üblicherweise 45 Minuten angesetzt. Ausgehend von einem Mittelwert von 40 Sitzungen kommen hier schnell (inkl. Befunderhebung und weiteren Kosten) 1.700 – 2.000 EUR Kosten zusammen.

Bei Patienten nach einem Schlaganfall oder nach Unfällen ist das (wieder-)erlernen der Sprache deutlich aufwändiger und erfordert oftmals dreistellige Sitzungszahlen. Da sehen Sie schon, welches Kostenrisiko sich aus einem so kleinen Bestandteil der Bedingungen ergibt.

Dabei ist es mit völlig unverständlich, wie Kunden Tarife abschließen können, welche diese/ solche Leistungen nicht in Ihren Bedingungen enthalten haben oder es zumindest nicht ausdrücklich nennen und so “Interpretationsspielraum lassen” (Debeka PN/PNE z.Bps. aber auch Tarife vieler anderer Gesellschaften). Nur weil so ein Tarif einfach billig zu sein scheint, kann es im Leistungsfall schnell teuer werden. Beachten sollten Sie hierbei auch:

Sind Sie selbst in einem solchen Tarif und hat der Versicherer keine verbesserten Regelungen, so kann auch hier nur der identische (oder schlechtere) Schutz für das Neugeborene (ohne Risikoprüfung) abgeschlossen werden. Somit hat auch das Kind keine Leistungen.

Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl des richtigen, für Sie passenden Krankenversicherungsschutzes.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen als pdf

19.
April '10

Trotz Psychotherapie in die private Krankenversicherung (PKV)


Ein immer wieder aktuelles Thema ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) trotz absolvierter Psychotherapie. Vor nun fast 3 Jahren hatte ich im Beitrag “Psychotherapie, ein Hindernis für jede PKV” bereits einiges dazu veröffentlicht.

Aufgrund der Zunahme der Arbeitsbelastungen und damit zusammenhängender Probleme, nutzen viele Menschen oft die Möglichkeiten einer psychologischen Beratung. Ob dieses nun einmal wegen Prüfungsstress, der Trennung von dem Partner/ der Partnerin oder wegen sonstiger Ereignisse (Tod von Angehörigen, Jobverlust etc) passiert, ist zunächst unerheblich.

Ob der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) damit verbaut ist, kann generell so nicht gesagt werden. Viele Vermittler, meist solche die das Thema PKV “nur so nebenbei” betreiben, vertreten die Meinung “geht definitiv nicht”. Das ist so jedoch falsch.

Zunächst sind aber ausführliche und detaillierte Informationen nötig um überhaupt eine Einschätzung vornehmen zu können. Folgende Fragen müssen zunächst geklärt und umfangreich beantwortet werden:

1.) Wann genau fand die Behandlung statt?

2.) Welche Diagnosen wurden gestellt und was genau stand auf dem Kostenübernahmeantrag an die GKV oder PKV? (erstaunlicherweise liegen mir viele Fälle vor, wo etwas anderes abgerechnet wurde/ beantragt wurde. Einige Therapeuten vertreten hier wohl die Meinung “lieber etwas schlimmer darstellen, dann bekommen wir die Kosten schneller zugesagt”)

3.) Welche Anzahl von Sitzungen wurde verordnet, welche tatsächlich durchgeführt?

4.) Wurden Medikamente verordnet und auch eingenommen? Wenn “nein”, wurden diese an den Arzt zurückgegeben?

5.) Welche Ursache hatte die Therapie? (Ereignis, Auslöser)

6.) Lassen Sie einen umfangreichen Therapiebericht erstellen. Dieser muss aus Sicht des Therapeuten die Ausgangslage, die Anzahl der Sitzungen und die Entwicklung, sowie einen ausführlichen Abschlussbericht mit Diagnose und Prognose für die Zukunft enthalten.

7.) Schildern Sie selbst was der Grund war einen Therapeuten aufzusuchen, wie die Behandlung verlaufen ist und wie Sie sich selbst seit Abschluss sehen. Möglichst ausführlich und analog zu Punkt 6.)

Suchen Sie Ihre private Krankenversicherung nicht danach aus “wer nimmt mich denn”. Das ist definitiv der falsche Weg. Einige Unternehmen fragen im Bereich der psychotherapeutischen Behandlungen (nur) 3, andere 5 und viele 10 Jahre zurück.

Wenn es sich um kurzweilige Behandlungen handelt, so ist es nicht nachteilig wenn diese angegeben werden. Ein Unternehmen das danach fragt kann Sie durchaus versichern. Nur angegeben werden muss es natürlich.

Wählen Sie nach den Auswahlkriterien zunächst die/ den geeigneten Versicherer aus und entscheiden dann durch Voranfragen/ Ausschreibungen wie weiter verfahren werden kann. Stellen Sie jedoch KEINEN ANTRAG und lassen sich auch nicht zu einer solchen Verfahrensweise überreden.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen als pdf

14.
April '10

Deutscher Ring – Signal Iduna – was passiert denn da?


Gestern erschien in einem anderen Blog ein Bericht mit der Überschrift “Deutscher Ring gibt auf?!“.

Dort wurde unter anderem von einem Gerücht berichtet, dass der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein aG sein Neugeschäft aufgeben wolle und dieses zukünftig an die Signal Iduna gehen soll, mit dem der Dt. Ring in einem Gleichordnungskonzern verbunden ist.

Aufgrund der Tatsache, das auch viele meiner Kunden in Tarifen des Dt. Rings versichert sind schickte ich eine offizielle Anfrage an den Versicherer. Die Fragen und Antworten (von Hr. Präger, Leiter Krankenversicherungsvertrieb freundlicherweise schnell per Mail beantwortet) finden Sie hier:

FRAGE 1: Gibt es (wie auch immer geartete) Pläne, das Neugeschäft des Deutschen Rings KV aG nicht fortzuführen?

Antwort von Hr. Präger:

Nein ! Innerhalb des Gleichordnungskonzerns Signal Iduna werden auch künftig beide Risikoträger des Konzerns ( Signal Krankenversicherungsverein a.G. und Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. ) als eigenständige Obergesellschaften tätig sein und den Vermittlern und Mitgliedern ihren jeweiligen Produktportfolios zur Verfügung stehen.

Frage 2: Was passiert mit den bestehenden Tarifen und Kunden?

Antwort: Jeder Risikoträger wird auf der Basis der heutigen Produktwelt weiterhin eigenständig agieren und sein jeweiliges Tarifangebot - ausgerichtet an notwendigen Marktanforderungen und – veränderungen – gezielt weiterentwickeln. Dies bedeutet auch, daß zukünftig in beiden Versicherungsvereinen weiterhin voneinander vollständig unabhängige Versichertenkollektive bestehen.

3.) Unabhängig davon: Gibt es Pläne das Neugeschäft zukünftig nur noch unter der Marke Signal Iduna KVV aG fortzuführen und zu vermarkten?

Keineswegs ! Pläne dieser Art bestehen verbindlich nicht.

Damit ist klar, das sich an den Strukturen, Tarifen und auch an der Leistungs-/ Antragspolitik der beiden Risikoträge Signal Iduna KVVaG und Deutscher Ring KVVag nichts ändern wird. Nur durch einen Gleichordnungskonzern ist eben kein neues, einziges Unternehmen entstanden, sondern es wurden und werden Synergien genutzt und geschaffen.

12.
April '10

Warum GKV + Zusatzversicherung auch (k)eine Lösung ist – die unterschiedlichen Zahlbeiträge bei Arbeitnehmern


In der letzten Woche hatte ich zu dem Thema „Soll ich oder soll ich nicht und bis zu welchem Alter?“ bereits einiges geschrieben und diesen Beitrag angekündigt.

Oftmals werden, gerade bei höheren Eintrittsaltern die Zahlbeiträge gegenübergestellt und es heißt „da zahl ich ja in der PKV mehr als jetzt in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Bei Selbstständigen und Arbeitnehmern ergibt sich aber eine unterschiedliche Betrachtungsweise.

Der Vergleich der reinen Zahlbeiträge bringt aber ein verfälschtes Bild zu Tage. Warum?

In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versicherte Arbeitnehmer, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser beiträgt nicht mehr 50%, denn der Arbeitgeber zahlt 7% der KV Beiträge und der Arbeitnehmer 7,9% (jeweils zzgl. Beiträge zur Pflegeversicherung). Bei der heute geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 EUR monatlich (also die Grenze bis zu der Kassenbeiträge fällig werden) ergibt sich bei einem Arbeitnehmer (AN) also folgende Berechnung (Grundlage: 45 Jähriger, männlicher Arbeitnehmer):

KV Beitrag AN: 3.750 EUR * 7,9% = 296,25 EUR

KV Beitrag AG: 3.750 EUR * 7,0% = 265,50 EUR

zzgl. Pflegevers. 1,7% (ggl. Zuschlag f. Kinderlose 0,25%)

Im reinen Beitrag zur Krankenversicherung und Zusatzversicherungen in den Bereichen Stationär (Zweibettzimmer, privatärztliche Versorgung, ambulante Ergänzung und Erweiterung des Zahnschutzes und des Krankentagegeldes) sind weitere Zusatzversicherungen nötig. Diese schlagen hier mit einem Beitrag von ca. 100- 130 zu Buche.

Also ergibt sich hier ein geändertes Bild. Der Arbeitnehmeranteil steigt von 296,25 EUR auf ca. 400 EUR.

Bei dem gleichen Unternehmen könnte der Versicherte auch eine Vollkostenversicherung abschließen. Mit vergleichbaren Leistungen ergäbe sich dabei folgende Beitragssituation:

KV Beitrag nach den gleichen Kriterien wie oben mit entsprechender stationärer, ambulanter und zahnärztlicher Versorgung, Krankentagegeld von 120 EUR p. Tag ab der 6. Woche.

Beitrag gesamt: 532 EUR bei 540 EUR Selbstbeteiligung. Die Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Kasse (Rezept-/ Praxisgebühr und Zuzahlungen wurden hierbei nicht berücksichtigt, da diese nicht pauschal zu ermitteln sind)

KV Beitrag AN: 532 EUR + 45 EUR im Krankheitsfall (SB) = 577 EUR

KV Zuschuss Arbeitgeber: (max 50% oder 262,50 EUR) hier: -262,50 EUR

auch hier natürlich zzgl. Pflegeversicherungsbeiträgen und eventuell zu zahlenden Risikozuschlägen (die in der Zusatzversicherung auch auftreten können)

Somit beträgt der Arbeitnehmeranteil hier 314,50 EUR bei ausgenutzter Selbstbeteiligung und damit deutlich weniger als in dem Modell Zusatzversicherung und GKV.

Pauschal lässt sich dennoch keine Empfehlung zu dem einen oder anderen Modell geben. Mit Kindern, welche Mitzuversichern sind, ändert sich die Situation (zumindest zeitweise) und mit steigenden Beiträgen auch das Verhältnis. Dieses kommt daher, das der AG Zuschuss meist nicht im gleichen Verhältnis steigt wie der Beitrag.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Auswahlkriterien mit ausfüllbarem Fragebogen

09.
April '10

Soll ich oder soll ich nicht und bis zu welchem Alter? … in die PKV


Oft entsteht bei Anfragen oder in der laufenden Beratung die Frage, „Bis zu welchem Alter soll ich in die Private Krankenversicherung wechseln?“ oder „ab wann macht es keinen Sinn mehr?“

So generell kann man das nicht beantworten. Die Frage ist nicht zwingend „bis wann“, sondern ob und warum überhaupt ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ist.

Dabei sollte zunächst die Frage beantwortet werden, was an der derzeitigen Versicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stört und was der Hauptgrund für einen geplanten Wechsel ist.

Grund 1: „Ich will Beiträge sparen

Dann ist der Wechsel in die private Krankenversicherung (meist) der falsche Ansatz. Die Private Krankenversicherung ist in der Regel ungeeignet um langfristig Geld zu sparen. Selbst bei einem „jungen Eintrittsalter“ steigen die Beiträge über die Laufzeit an und es werden Rücklagen nötig. Diese sollten aus dem angesparten Kapital kommen, welches in jungen Jahren gespart wurde.

Eines ist klar: Ein verbesserter Versicherungsschutz (als in der GKV) und somit umfangreichere Leistungen, müssen zwangsläufig auch Geld kosten. Daher ist der Ansatz (den man oft bei Existenzgründern findet) aus Preisgründen in die PKV zu wechseln, definitiv der falsche. Hier bietet sich an, zunächst in der GKV zu verbleiben, da die Beiträge dort einkommensabhängig berechnet werden.

Grund 2: „Ich will bessere/ andere Leistungen“

Eine Private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht, wie in vollmundigen Werbeanzeigen versprochen, in jedem Fall bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist der individuelle Anspruch und die gewünschte Absicherung ein entscheidendes Kriterium. Daher ist es gerade bei höheren Eintrittsaltern so, dass so ein deutlich besserer Schutz eben auch mehr Beitrag kosten muss als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Warum es daher trotz höherem Endbeitrag in der PKV für einen Arbeitnehmer mit hohem Leistungsanspruch optimaler sein kann, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, erfahren Sie in einem der nächsten Blogbeiträge.

Nun aber zurück zur Eingangsfrage:

Ein pauschales Endalter bis zu welchem es Sinn macht in die PKV zu wechseln gibt es nicht. Es ist vielmehr von der persönlichen wie auch beruflichen Situation abhängig und sollte daher individuell betrachtet werden.

Auch die Tatsache das dann ja „nicht mehr so viel Zeit zum ansparen bleibt“ ist so nicht richtig. Die Kalkulation in der Privaten Krankenversicherung ist eben nicht die eines reinen Sparvertrages, sondern eines Mixes aus Risikoanteil und (An-)Sparvertrag.

Schauen Sie sich einfach zunächst den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung an, verstehen die grundsätzlichen Unterschiede und überlegen sich dann, ganz in Ruhe, welche Kriterien der Tarif erfüllen müsste, damit er zu Ihnen passt.