Archiv für Januar 2010

15.
Januar '10

Die “schwarze Liste” der Versicherer zukünftig bei externem Anbieter


Lange und viel wurde in den letzten Jahren darüber diskutiert und gestritten. Die Versicherer argumentieren “diese diene dem Schutz vor Betrügern” und die Datenschützer halten dagegen. Eine “Black Box” wie diese ist für den Kunden nicht nur undurchsichtig sondern verstoße gegen geltende Datenschutzbestimmungen.

Die Rede ist von der so genannten HIS oder Sonderwagnisdatei der Versicherer.

Hier werden Angaben über Angebote, Ablehnungen oder Betrugsverdacht- /Delikte gespeichert. An die gespeicherten Auskünfte zu kommen war bisher schwer bis unmöglich. Nun kann dieses jedoch im Rahmen einer direkten Anfrage an den GdV, den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erfolgen. Dazu schreibt der GdV auf seiner Internetseite.

05.01.2010, Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient im Interesse der Versicherungskunden der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und –missbrauch sowie der begleitenden Risikoprüfung. HIS wurde Anfang 1993 entwickelt – in enger Abstimmung mit Datenschutzbehörden. Von den heute 9 Millionen Einträgen beziehen sich ca. 5 Millionen auf Kraftfahrzeuge und 4 Millionen auf Personen.

Um das HIS zukünftig noch verbraucherfreundlicher und transparenter zu gestalten, wird derzeit an einer Online-Version gearbeitet.

Informieren Sie sich

Interessierte können sich jederzeit erkundigen, ob ein Eintrag über sie vorliegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat zu diesem Zweck eine zentrale Stelle eingerichtet. Betroffene richten ihre Anfrage – inklusive einer Kopie des Personalausweises mit Vor- und Rückseite – postalisch an den GDV:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, - Hinweis- und Informationssystem -

Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin.

Anschließend erhalten die Anfragenden die Information, ob und wenn ja, von welchem Versicherer sie an das HIS gemeldet worden sind. Der Betroffene kann sich dann für weitere Informationen direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen wenden.

Bitte beachten Sie: E-Mail- und Fax-Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Laut Informationen der Financial Times wird das System nun voraussichtlich an den externen Anbieter Arvato Infoscore ausgelagert und damit einem der Wünsche der Datenschützer entsprochen. Ob sich damit das System verbessert und Verbraucher davon Vorteile haben wird, bleibt abzuwarten.

Nehmen Sie sich durchaus einmal die Zeit und fragen den GdV an und bitten um eine Auskunft der über Sie gespeicherten Daten.

14.
Januar '10

Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren


Es passiert tausendfach jede Woche. Ein Kind wird geborene. Dieses sehr erfreuliche Ereignis bringt bei vielen, wo nicht beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, auch die Frage- wo ist das Kind denn nun zu versichern und was muss ich tun?

Im letzten Jahr hatte ich bereits zum Thema Kindernachversicherung geblogt und einige Hintergründe aufgezeigt und Hinweise gegeben.

Generell und als oberster Rat gilt aber: Sie haben ausreichend Zeit und müssen nichts überstürzen.

Das Kind kann (wenn die Voraussetzungen der Nachversicherung erfüllt sind) in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Das dann im Rahmen der so genannten Anmeldung ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge.

Für die Anmeldung des Kindes gilt die (Ausschluss-)frist von 2 Monaten. Wird die Anmeldung nicht vollzogen, so bleibt nur die Aufnahme mit einer Risikoprüfung und der Möglichkeit der Ablehnung.

Dennoch kann es sinnvoll sein, das Kind nicht bei der PKV der Eltern zu versichern. Die Tarife können ungeeignet sein, denn für die Versicherung der Kinder gelten zum Teil andere Kriterien.

Hier sind Fragen wie Rooming-In Leistungen, gezielte Behandlung in speziellen Kliniken (auch im Ausland) und Leistungen bei Kieferorthopädie zu bedenken, ebenso kann eine sehr geringe oder keine Selbstbeteiligung ratsam sein.

Mit den vorliegenden Befunden der so genannten U-Untersuchungen U1 und U2 ist eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit auch bei anderen Gesellschaften und Tarifen möglich. So kann es sinnvoll sein etwas über den Tellerrand der eigenen PKV zu schauen und andere Möglichkeiten zu prüfen.

Auch ist die Frage zu prüfen ob das Kind Anspruch auf die kostenfreie Famlienversicherung hat, falls ein Elternteil in der gesetzlichen Kasse versichert ist. Die Regelungen dazu findet man in §10 SGB V.

Ein Schema zur vereinfachten Übersicht habe ich auf meiner Homepage unter den Downloads bereitgestellt. Dort finden Sie auch eine Übersicht welche Gesellschaften die Kinder überhaupt allein versichern, da die Auswahl hier aus Kostenaspekten der Gesellschaften begrenzt ist.

Was Sie also tun sollten:

1.) U1 und U2 abwarten

2.) sich ggf. vorab schon mit einem Berater besprechen und die Ansprüche und Anforderungen an die Krankenversicherung Ihres Kindes festlegen

3.) Innerhalb des 1. Monats die Auswahl des Tarifes abschließen und Voranfragen bei den Gesellschaften stellen lassen

4.) so haben Sie dann einen weiteren Monat Zeit und können ggf. noch die Nachversicherung bei dem eigenen PKV Unternehmen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie beantragen

13.
Januar '10

Versicherungsfrei ab 01. 01. – und was ist jetzt zu tun?


Für eine Reihe von Arbeitnehmern änderte sich zum 01. Januar 2010 der Status in der Krankenversicherung. Die, im Jahr 2007 eingeführte, 3-Jahresfrist ist bei vielen nun überschritten.

Nach der eingeführten Regelung wird der Arbeitnehmer nur dann versicherungsfrei (und kann somit in die private Krankenversicherung, PKV, wechseln) wenn dieser die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre in Folge überschreitet.

Geregelt ist dieses in §6 des Sozialgesetzbuches V.

(1) Versicherungsfrei sind

1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

Demnach müssen die Arbeitnehmer in 2010 folgende Einkommensgrenzen überschritten haben.

In 2007: 47.700 EUR, 2008: 48.150 EUR und 2009: 48.600 EUR

Weitere Voraussetzung ist auch eine voraussichtliche Überschreitung der Grenze für 2010. Diese liegt bei 49.950 EUR. Nur wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die Arbeitnehmer ab sofort privat versichern und aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten.

Doch es passiert nicht automatisch. Dieses ist im § 190 SGB B geregelt.

(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Das bedeutet in der Praxis, das die Mitteilung der Krankenkasse abzuwarten ist. Auch hier gilt aber, das ein Austritt nur wirksam wird, wenn rechtzeitig eine Bescheinigung zur Weiterversicherung vorgelegt wird. Ist dies nicht so, besteht die Mitgliedschaft als “freiwillige Mitgliedschaft” fort und kann regulär mit der Frist zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.

Lassen Sie sich ausreichend Zeit mit der Auswahl der richtigen Privaten Krankenversicherung. Bevor Sie etwas überstürzen bleiben Sie bitte lieber einige Monate länger in der GKV und kündigen dann später regulär.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und pdf Fragebogen

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

12.
Januar '10

Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung


Die Pflegepflichtversicherung bekam zum 01. 01. 2010 einige Leistungsverbesserungen. Grund hierfür ist dei zum 01. 07. 2008 bereits in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung. (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).

Daher sind für das Jahr 2010 wie auch 2012 Leistungsverbesserungen vorgesehen.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen nach folgendem Schema. Die erste Zahl in Klammern stellt den Erstattungsbetrag ab 01. 07. 2008 dar, danach kommt der gültige Betrag für 2010. Als letzte Zahl (wieder in Klammern) folgt dann der Betrag, gültig ab 2012. Alle Leistungsbeträge in EURO.

Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre Pflege

Stufe 1:     bis zu (420),  440,  (450) Euro monatlich

Stufe 2:     bis zu (980),  1.040,  (1.100) Euro monatlich

Stufe 3:     bis zu (1.470),  1.510,  (1.550) Euro monatlich

Pflegegeld

Stufe 1:     (215),  225,  (235)

Stufe 2:     (420),  430,  (440)

Stufe 3:     (675),  685,  (700)

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und Kurzzeitpflege

(1.470),  1.510,  (1.550)

Stationäre Pflege (vollstationär)

Stufe 1:     UNVERÄNDERT bis zu 1.023 EUR

Stufe 2:     UNVERÄNDERT bis zu 1.279 EUR

Stufe 3:     (1.470),  1.510,  (1.550)

in Härtefällen:     (1.750),  1.825,  (1.918)

In vielen Fällen sind aber auch die neuen Leistungen nach der Anpassung unzureichend. Das führt leider dazu, dass das eigene Vermögen und ggf. das Vermögen der Angehörigen genutzt werden muss.

Um einem solchen “Zugriff des Sozialamtes” entgegen zu wirken bieten sich so genannte Pflegeergänzungsversicherungen an. Mehr zu diesen Modellen im Blogbeitrag “Pflegekosten oder Pflegetagegeld

11.
Januar '10

Signal Iduna Krankenversicherung: Kundenbindung durch Payback Punkte?


Der fünftgrößte deutsche Krankenversicherer, die Signal Iduna Krankenversicherung hat im Jahr 2008 mit 4.000 Kunden eine Menge (zahlender) Versicherte verloren. Dieses ist sicher zum einen in den Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung, zum anderen aber auch in dem steigenden Bewusstsein der Kunden begründet.

Immer mehr suchen sich die Versicherten ihren Partner nicht mehr nach dem Preis aus. Dank dem Internet, Foren und Blogs und dem Rat spezialisierter Vermittler liegt die Beachtung immer mehr auf den vertraglich garantierten Leistungen, den Versicherungsbedingungen.

Im Markt der Krankenversicherer, wie auch der Versicherer allgemein sehen wir manchmal die ein oder andere zweifelhafte Maßnahme Kunden zu halten. Die Signal Iduna Krankenversicherung hat eine andere Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdeckt.

Diese sind nun, wie die Financial Times berichtet, dem Kunden-Bonus-Programm Payback beigetreten.

Laut Aussage des Vertriebsvorstandes biete man damit dem Kunden einen sehr attraktiven Mehrwert. Dieses wage ich zu bezweifeln.

Ein Produkt wie die Kranken(voll)versicherung ist ein lebenslanges Produkt. Die Auswahl sollte daher so sorgfältig als möglich und ausschließlich an vertraglich garantierten Leistungen gemessen sein. Die Auswahl über den Preis ist genauso falsch (meiner Meinung nach) wie auch die Bewertung von vermeintlichen Beigaben wie einer Hotline bei Gesundheitsfragen, der Hilfe bei der Beschaffung von Arztterminen und eben solchen Bonuspunkten.

Diese Punkte können nur eine Beigabe sein, keinesfalls sollten Sie ein Kriterium sein oder die Auswahl zugunsten eines solchen Versicherers beeinflussen, denn nur die Fakten entscheiden im Leistungsfall. Was nützen Ihnen vermeintliche 1000 Punkte wenn eine Prothese statt mit den nötigen 10.000 EUR nur mit 5.000 EUR bezahlt wird?

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und pdf Fragebogen

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung