Versicherungsfrei ab 01. 01. – und was ist jetzt zu tun?
Für eine Reihe von Arbeitnehmern änderte sich zum 01. Januar 2010 der Status in der Krankenversicherung. Die, im Jahr 2007 eingeführte, 3-Jahresfrist ist bei vielen nun überschritten. Nach der eingeführten Regelung wird der Arbeitnehmer nur dann versicherungsfrei (und kann somit in die private Krankenversicherung, PKV, wechseln) wenn dieser die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre in Folge überschreitet. Geregelt ist dieses in §6 des Sozialgesetzbuches V. (1) Versicherungsfrei sind 1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder…