Archiv für Dezember 2009

14.
Dezember '09

Neuer Osttarif BS5 bei der DKV zum 01.01.2010


Irgendwie verstehe ich etwas nicht. Hatten wir nicht gerade die Feierlichkeiten zum 20jährigen Jubiläum der Wiedervereinigung?

Warum dann ein großer Deutscher Krankenversicherer für die Bürger der neuen Bundesländer einen neuen “OstTarif” einführt ist mir leider völlig schleierhaft. Die DKV tut das eben. Es wird zum 01. 01. 2010 ein neuer Tarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt, dieser trägt die Tarifbezeichnung BS5.

Weiter kann man lesen, das es ein Alternativprodukt zu den bisherigen Tarifen BSO und BS9 sein soll. Aber: Obwohl die Leistungen dem BS9 entsprechen (sollen), fallen die Beiträge “deutlich günstiger aus” als beispielsweise im BS9.

Dabei sträuben sich mir die Nackenhaare. Wie kann ein Tarif der von den Leistungsbausteinen identisch sein soll, plötzlich viel günstiger sein als der Vergleichstarif?

Auf den ersten Blick fällt aber auf, das die Selbstbeteiligung im BS5 nun 750 EUR beträgt und über die Bereiche ambulant, stationär und Zahn gilt. Im BS9 hatten wir eine SB von 300 EUR im ambulanten Bereich (Teilbereiche Arznei-, Verband-, Hilfmittel).

Ob es dazu eine weitere Tarifanalyse von mir geben wird- das wurde ich bereits mehrfach gefragt. Ich denke (vorerst) nicht und will auch erklären warum.

Ich halte es für wirtschaftlich nicht vertretbar einen Tarif speziell für die neuen Bundesländer zu kalkulieren und diesen (nur) dort anzubieten. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte (meiner Meinung nach) mit solchem Unsinn Schluss sein.

In den nächsten Tagen werde ich noch einige Details zu dem Tarif veröffentlichen, aber einen vollständigen Kommentar wird es sicher nicht geben.

Bevor Sie sich jedoch für so einen “Lock-Tarif” entscheiden gilt auch hier: Zuerst sollten Sie Ihre Auswahlkriterien festlegen und entscheiden welchen persönlichen Anspruch Sie an Ihren Versicherungsschutz haben.

Danach kann über Tarife, Ausgestaltungen und weitere Modalitäten diskutiert werden. Ob dann letztendlich ein so genannter “Osttarif” die Auswahl ist- das müssen Sie dann (nach Kenntnis der Einschränkungen) entscheiden.

11.
Dezember '09

Bedingungsänderung Münchener Verein Tarif Royal


und nochmals was neues zum Münchener Verein. Ich finde es erstaunlich wie schnell auch Unternehmen auf Marktkritik und Anregungen reagieren können.

Zur Einführung des neuen Tarifes ROYAL schrieb ich (wie so oft) einen Kommentar.

Nun erhielt ich eine Mail, welche der Leiter des Produktmanagements des MV an die Außendienstpartner verschickte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie einen Kommentar eines Maklers zum neuen Tarif ROYAL. Ich denke der Artikel spricht für sich!

Ein Zitat aus der Zusammenfassung des Artikels:

“Mit dem neuen Tarif ROYAL ist dem Münchener Verein bis auf einige Punkte ein gutes bis sehr gutes Tarifwerk gelungen.”

Wichtig: Der Artikel spricht an, dass wir bei einer stationären Psychotherapie eine schriftliche Zusage verlangen. Dies haben wir beim ROYAL nachträglich abgeändert (Version: 1/2010)! Es wäre toll wenn der zuständige VL hier den Makler informieren könnte.

Herzliche Grüße

Markus Reis, Leiter Produktmanagement Krankenversicherung

MÜNCHENER VEREIN

Schön, das der Punkt stationäre Psychotherapie nun geändert wird.

10.
Dezember '09

Bedingungsverbesserungen des Münchener Vereins


Der Markt der Privaten Krankenversicherungen ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Dabei ergeben sich bei dem einen oder anderem Unternehmen durchaus Möglichkeiten zur Klarstellungen.

Der Münchener Verein hat diese nun genutzt und einige Änderungen in seine Tarifbedingungen aufgenommen. Diese gelten für das Neugeschäft ab 01. 01. 2010 und gleichermaßen für den Bestand (da es sich um Klarstellungen handelt).

Allgemeine Änderungen in den AVB:

- Klarstellung bei der Inanspruchnahme von sonstigen Heilbehandlern/ staatlich anerkannter Heil- Hilfsberufe (Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten etc)

- Klarstellung bei stationärer psychotherapeutischer- oder psychoanalytischer Behandlung (gemischte Anstalten mit vorheriger Zusage)

- Unterbringungskosten des gesunden Neugeborenen

Weiterhin gibt es Änderungen in den Tarifbedingungen der Tarife

190, 192, 195, 197, BonusCare (859, 860, 861, 865. 866, 867, 868, 869, 870, 871), den Excelent Tarifen und auch den Bonus Care B Tarifen.

Stichpunktartig hier einige Änderungen:

- Nennung der ärztlich verordneten Behandlungspflege

- physikalische Leistung mind. der Behandlungen die in der GOÄ genannt sind

- elektrisch betriebener Rollstuhl bis 1.500 EUR (m.E: zu niedrig) genannt

- Klarstellung bei  Transportkosten, mehrfachem Hilfsmittelbezug, Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen von Kindern

- Klarstellung das bei Auslandskosten nicht auf die Deutsche GOÄ umgerechnet wird

Alles in Allem wieder ein Schritt in die richtige Richtung.

07.
Dezember '09

Pflichten bei einem Krankenhausaufenthalt


Sie müssen ins Krankenhaus? Das allein ist schon unschön aber haben Sie auch an die Fristen zur Meldung an Ihre Private Krankenversicherung gedacht?

Die Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung sehen folgende Regelung vor:

§ 9 Obliegenheiten

(1) Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.

Dabei wird nicht unterschieden ob diese planbar oder akut aufgetreten ist, auch nicht ob es sich um einen Notfall handelt.

Es gibt aber Gesellschaften die durch verbesserte Bedingungen darauf verzichten oder die Fristen verlängern. Generell gilt aber eine Pflicht zur Anzeige, die sonst zu Folgen führt.

§ 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen

(1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorge- schriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Ver- pflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 6 ge- nannten Obliegenheiten verletzt wird.

Was also tun?

1.) Besprechen Sie vorher bereits mit einem Angehörigen das dieser eine Meldung an die Krankenversicherung vornimmt.

2.) Sollten Sie in der Lage sein, so rufen Sie Ihren Makler oder Versicherer an und notieren Sie sich Zeit, Ansprechpartner und weitere Details zur Meldung

3.) Die Aufnahme im Krankenhaus und die Angabe der Daten der Versicherung ist als Meldung nicht ausreichend.

Eins vielleicht noch:

Wenn Sie Wahlleistungen wie das Zwei- oder Einbettzimmer und die Privat- Chefarztbehandlung versichert haben und nutzen möchte, so teilen Sie es bei der Aufnahme deutlich mit und bestehen auch darauf.

Nun wünsche ich Ihnen eine gesunde Zeit.

03.
Dezember '09

Das LKH Tarifhaus und der neue Tarif der Stufe P


Wie es meine treuen Leser des Blogs bereits gewohnt sind, schreibe ich meist einige Kommentare und Ausführungen zu neu erscheinenden Tarifen. Aufgrund des Jahresendes und der damit verbundenen vielen Anfragen heute jedoch nur eine erste Info. Gerade nach den letzten doch jetzt umfangreichen Beitragsanpassungen um bis zu 30% suchen einige eine Alternative.

Bauen Sie sich ein Haus… das LKH Tarifhaus der Landeskrankenhilfe

LKH_Tarifhaus

(c) LKH

Klar ist, es ist ein Prospekt der Gesellschaft und hat zunächst keinen rechtlich bindenden Charakter. Dennoch möchte ich es erwähnen und Ihnen als hier eingebettetes Bild zur Verfügung stellen, da es die Tarife der Landeskrankenhilfe visualisiert.

Tarifeinführung der “Tarifstufe P

Angesiedelt ist diese neue Tarifstufe zwischen dem Grundschutz und dem Top Schutz, wobei ich hier nicht zwingend der Meinung bin, es sei ein “ausgewogener Schutz”.

Gerade die Einschränkungen auf die Regelhöchstsätze (ausgenommen ambulante OP’s) sind aus meiner Sicht bedenklich. Ebenfalls bedenklich (aus meiner Sicht) sind einige Beschränkungen im Hilfsmittelbereich. Eine Beschränkung von Prothesen auf 10.000 EUR in drei Jahren mag vorab viel klingen, zu berücksichtigen sind hier die zum Teil deutlich höheren Preise.

Auch eine Beschränkung auf 1.600 EUR für handbetriebene Krankenfahrstühle und Rollstühle auf 1.600 EUR ist meines Erachtens zumindest diskussionswürdig.

Noch ein Wort zu den Tarifstufen. Es existieren unterschiedliche Modelle von 0, 600 oder 1.200 EUR Selbstbeteiligung oder auch eine prozentuale SB von 20%, maximal 1.200 EUR p.a.

Eine ausführliche Tarifanalyse folgt in den nächsten Wochen.