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Archiv für Dezember 2009
21.
Dezember '09
Eine Frage die sich sehr oft stellt.
Wenn ich meine PKV noch wechseln will, oder aus der GKV noch wechseln möchte, wann muss der Antrag oder die Anfrage wo sein?
So pauschal lässt sich dieses nicht beantworten. Entscheidend hierbei ist jedoch die Frage, wie vollständig die Unterlagen aufbereitet sind. Gab es schon eine Vorprüfung und somit Risikoentscheidung, so ist es durchaus noch bis 28.12. 09 möglich einen Antrag zu stellen und rechtzeitig eine Annahmeerklärung zu bekommen.
Diese ist (wie man unter “Nach dem Abschluss” hier weiter nachlesen kann) nötig, damit der alte Vertrag überhaupt beendet werden kann. Reicht man diese nicht ein, so bleibt der Altvertrag unverändert (trotz Kündigung) bestehen.
Liegen aber (mehrere) Vorerkrankungen vor und es wurde noch keine Einschätzung getroffen, so sollte die Ausschreibung oder Voranfrage noch vor dem Heiligabend bei dem Unternehmen vorliegen.
Wie Sie mich erreichen:
Am 21.- 23. 12. 2009 werde ich ganztägig erreichbar sein. Aufgrund vieler Anfragen und Termine jedoch nicht immer gleich telefonisch. Senden Sie mir daher bitte in diesen Fällen eine Mail an pkv@online-pkv.de
Am 24. 12. werde ich zwar kurzzeitig im Büro sein, bei den Gesellschaften ist an diesem Tag in der Regel wenig bis nichts zu erreichen.
Ab dem 28. 12. (bis 30.) bin ich wie gewohnt erreichbar, am 31. 12. bis max. 12 Uhr.
Was Sie tun sollten:
Sollten Sie Interesse an einer PKV Beratung haben (Anfragen zur Berufsunfähigkeit gern auch, diese aber dann mit Terminen für Januar), so senden Sie mir bitte in jedem Fall vorab den Kriterienfragebogen zur Krankenversicherung und den Fragebogen zur Antragsvorprüfung.
So stellen wir sicher, dass es eine Beratungsgrundlage gibt, auf der Sie und ich Entscheidungen aufbauen können.
Weiterhin empfehle ich Ihnen den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung sowie das Lesen meines Blogs.
Bis dahin wünsche ich Ihnen erst einmal einige ruhige und entspannende Tage im Kreise Ihrer Lieben.
Tags: Erreichbarkeit, Fristen, Jahreswechsel, PKV
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18.
Dezember '09
Ich hatte bereits zu anderen Tests geschrieben das es so eigentlich nicht geht. Tests mögen vielleicht für Sachversicherungen, Autos oder dergleichen passen, da kann man die Entscheidung immer einmal wieder korrigieren.
Bei so langfristigen Produkten wie einer Privaten Krankenversicherung oder Produkten zur Berufsunfähigkeit, welche einen lebenslang begleiten ist das nicht so. Hier ist eine individuelle Beratung und Prüfung der Situation unumgänglich.
Gestern las ich nun im Versicherungsjournal- einem täglich erscheinenden Newsletter folgendes:
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat 362 BU-Tarife von 83 Anbietern getestet. 115 Mal vergab das Analysehaus fünf Sterne beziehungsweise die Höchstnote „ausgezeichnet“, während 77 weitere Tarife mit der vier Sternen oder der Note „sehr gut“ bewertet wurden.
Das bedeutet also das mehr als die Hälfte der Produkte ausgezeichnet oder sehr gut sein sollen. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage wie niedrig die Testkriterien gewählt wurden um so eine Bewertung zu bekommen.
Natürlich nutzen die Versicherer diese Bewertungen und “Auszeichnungen” in der täglichen Werbung. Auf vielen Prospekten und Produktbroschüren erscheinen bunte Sterne, Testsieger Symbole und dergleichen. Der Kunde fällt dann oft darauf herein, denn ein Testsieger oder eine “sehr gute Bewertung” kann ja dann nicht schlecht sein. So werden Produkte abgeschlossen, welche auf die persönliche Situation gar nicht passen, völlig unzureichende Aussagen in den Bedingungen haben und Lücken aufweisen über die 5 ***** einfach “hinwegsehen lassen”.
Aber die Testkriterien sind je einsehbar. Die Tester, das Analysehaus Morgen&Morgen veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite.
Jeder mag sich sein eigenes Bild davon machen. Ich persönlich bin der Meinung das die Verteilung der Bewertungskriterien etwas unglücklich ist. Das Einzige was der Versicherte rechtssicher hat und somit auch einklagen kann, sind die Bedingungen. Diese werden aber nur mit 50% bewertet.

Weiterhin sind die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen. Es ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wie ein Anbieter als “ausgezeichnet” be-/ gewertet wird, welcher keine klar definierte Arztanordnungsklausel hat, die Umorganisation und das Vorübergehende Ausscheiden aus dem Beruf nicht rechtsverbindlich und sauber gelöst hat oder Verkehrsdelikte nicht nennt und befristete Anerkenntnisse zulässt.
Was können Sie als Interessent oder Versicherter aber tun?
1.) Vertrauen Sie nicht blind irgendwelchen Tests, Ratings und Bewertungen.
2.) Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung und versuchen die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen zu verstehen.
3.) Schauen Sie sich die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau an und überlegen mit Ihrem Berater was für Sie wichtig ist
4.) Lesen Sie sich in das Thema ein – zum Beispiel mit dem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit oder entsprechender Fachliteratur (Amazon Link)
5.) wenn Sie schon einen bestehenden Vertrag haben, überprüfen Sie neben der angemessenen Rentenhöhe auch die Laufzeit/ das Endalter und die Bedingungen
Tags: Berufsunfähigkeit, Morgen und Morgen, Rating, Test, Versicherungsjournal
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17.
Dezember '09
Egal ob Neukunde in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder bereits langjährig Versicherter in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung, diese Änderung betrifft alle. Die Beiträge können zukünftig von der Steuer abgesetzt werden.
Die Beiträge zur (privaten) Krankenversicherung werden aber nicht zu 100% abzugsfähig, sondern nur bis zur Höhe des so genannten Baissschutzes. Nur was ist das?
Hierbei wird in den Tarifen zunächst geprüft welche “zusätzlichen” Leistungen enthalten sind. Dabei handelt es sich um Leistungen die nicht dem Basisniveau entsprechen, also Leistungen für Heilpraktiker, Privat-/ Chefarztbehandlung, Mehrleistungen beim Zahnersatz und Kieferorthopädie oder ähnliches.
Der “Gesetzliche Zuschlag” und eventuelle Risikozuschläge sind aber zum gleichen Prozentsatz absetzbar wie die Krankenversicherung zu der diese gehören.
Weiterhin ist aber zu beachten: Beitragsrückerstattungen, Erstattungen durch den Arbeitgeber oder sonstige Abzüge (zum Beispiel für kostenbewusstes Verhalten, Boni oder sonstige Rückzahlungen) mindern den steuerlich abzugsfähigen Betrag.
Der Betrag wird dann durch den Versicherer bestätigt und kann auf zwei Arten “abgesetzt werden”. (Die Krankenversicherungsausgaben sind somit ab 2010 zum Teil Sonderausgaben)
1.) Durch Nutzung der Bescheinigung am Jahresende (also mit der Einkommensteuererklärung) welches dann ggf. zu einer Steuererstattung führt.
2.) Durch Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte oder Verminderung der Vorauszahlungen bei Selbstständigen (Sprechen Sie hierzu auf jeden Fall mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater)
Einige Versicherer bieten an, die Arbeit etwas zu erleichtern. Dazu teilt man dem Unternehmen die Steueridentifikationsnummer mit und dieses meldet die relevanten Beiträge an die ELSTAM Datenbank.
Was passiert mit meinem bisherigen Tarif? Muss ich etwas ändern?
Nein, Sie müssen nicht, sollten es aber einmal berechnen lassen und ggf. überdenken.
Bisher galt eine Selbstbeteiligung als Instrument zur Beitragssenkung als förderlich. Insbesondere bei Arbeitnehmern sollten Sie sich genau anschauen wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag ist und ob der Arbeitgeberzuschuss ausgenutzt wird.
Danach muss überlegt werden, ob eine Variante mit kleinerer Selbstbeteiligung in der Gesamtbetrachtung nicht sogar günstiger ist, auch wenn dieses zunächst zu einem höheren Zahlbeitrag führt. Eine Verringerung der Selbstbeteiligung führt aber (bis auf wenige Ausnahmen) zu einer neuen Risikoprüfung.
Auch Tarife mit so genannten garantierten Beitragsrückerstattungen (Central CVP, Vario, Continentale GS1 Plus) oder pauschaler Abgeltung (Hanse Merkur ASZG) sind lange nicht mehr so günstig wie diese mal waren. Sollten Sie in solchen Tarifen versichert sein, bietet sich eine genaue Betrachtung und ggf. Tarifumstellung an.
Übereilen sollten Sie jedoch nichts. Machen Sie sich Gedanken und sprechen Ihren Berater an. Dazu sollten Sie auch Einkommensdaten (zu versteuerndes Einkommen, Jahreseinkommen, Steuersatz etc.) bereit haben um eine individuelle Berechnung durchführen zu können.
Tags: Beiträge, Bürgerentlastungsgesetz, GKV, PKV, Steuer, Steuerliche Anrechenbarkeit
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16.
Dezember '09
Ich hatte bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich gemeinsam mit einem Kollegen an einer Übersicht und Beitragsentwicklung für Bestandskunden arbeite. Leider ist die Zuarbeit der Versicherer nicht gerade hilfreich, so das keine Daten zur Verfügung gestellt werden. Ein Unternehmen, die Concordia, hat die Beitragsentwicklungen der Muster-Bestandskunden zur Verfügung gestellt.
Nun sammle ich also gerade reale Werte und stelle diese nach und nach hier ein.
Hier folgender Fall:
Vertragsbeginn: 1. 10. 1998
Kunde männlich, zum Eintritt 21 Jahre alt (heute somit 32)
Beitragsentwicklung des Tarifes NK der Halleschen, wie ersichtlich erst im NK 3 und dann im NK2 (einzig und allein mit einer unterschiedlichen SB) Daher ist auch eine Entwicklung des max. Beitrages (Beitrag + 1/12 SB)

Reale Beitragsentwicklung Kd. männlich, NK2/3 Hallesche
Die Angaben zur prozentualen und auch absoluten Erhöhung beziehen sich immer auf den Beitrag des vorhergehenden Zeile.
Hier haben wir somit eine reale Beitragsentwicklung eines Bestandskunden. In den kommenden Tagen werden weitere folgen. Dabei ist zu berücksichtigen das dieses kein Maßstab für alle Kunden, sondern speziell in dieser Altersstufe und der gewählten Tarife ist.
Die Tarife zum Krankentagegeld sind hier fast unverändert und deshalb nicht abgebildet.
Tags: BAP, Hallesche, NK, Reale Beitragsentwicklung
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15.
Dezember '09
Eigentlich hatte ich bereits in vergangenen Blogbeiträgen über Wechselangebote aus dem CV3H, dem EKN oder den KEH Tarifen in den Vario geschrieben. Auch zu der Markteinführung der Vario Tarife erschien mein Kommentar “Vario- eine ausführliche Tarifanalyse” schon am 25. 06. 2009.
Aber durch die zum Teil aus Sicht vieler Kunden nicht mehr zu verkraftenden Beitragserhöhungen denken nun viele von Ihnen über einen solchen Wechsel nach. Entweder in die neuen Vario Tarife oder gänzlich woanders hin. Da sich die Anfragen in diese Richtung häufen, möchte ich Ihnen hier einige weitere Hinweise geben um vielleicht etwas besser entscheiden zu können und sich Ihre, persönliche und eigene Meinung zu bilden.
Zum besseren Verständnis möchte ich eine Kundenanfrage hier anonym zitieren:
Ich bin seit 1996 bei der Central versichert. Jährlich bekomme ich mehr oder weniger deutliche Anpassungen.
Die Anpassung diesmal hat es aber in sich.
Allein der Tarif EKN2500 (zu dem ich am 11.04 aus dem Tarif KN2 gewechselt bin) ist um 35% (!) gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Berücksichtigt man die SB sind es immer noch beachtliche 19,27%.
Seit 1996 hat sich der Tarif um 152% (incl. SB 153%) erhöht.
Dabei sieht man sehr deutlich, das die Verzweiflung auf einen Seite, die Angst es irgendwann nicht mehr bezahlen zu können und der Verlust der Beitragsrückstellungen auf der anderen Seite vorhanden ist.
Doch was soll man raten?
Zunächst: Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Es kommt sehr stark auf die persönlichen Bedürfnisse an, auf die Frage welche Leistungen benötigt werden, wie der Gesundheitszustand aussieht und natürlich auch etwas auf das “eigene Bauchgefühl”.
Das große Thema Altersrückstellungen:
Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben diese erhalten und werden auch im neuen Tarif angerechnet. Wie hoch diese sind und wie sich das tatsächlich im Alter auswirkt ist reine Spekulation und lässt sich sicher bei keiner Gesellschaft mit Bestimmtheit sagen.
Nur wenn Sie als Bestandskunde bis zum 30. 06. 2009 gekündigt haben und den Weg über den 18-monatigen Verbleib im Basistarif gewählt haben, könnten Sie die Alterungsrückstellungen teilweise übertragen und zur neuen Gesellschaft mitnehmen.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft sind die Rückstellungen verloren. Weiterhin haben Sie ein neues Eintrittsalter, neue Summenbegrenzungen bei den Zähnen, eine neue Gesundheitsprüfung etc. (diese auch teilweise beim Wechsel in den Vario)
Aber:
Dennoch kann ein solcher Wechsel auch mal Sinn machen.
1.) Wenn die Leistungen die Sie nach Ihren Auswahlkriterien festgelegt haben so in Ihrem derzeitigen oder auch im Neuen Tarif nicht erfüllbar sind.
2.) Wenn Sie berechtigte Befürchtungen haben den Beitrag im derzeitigen Tarif langfristig nicht bezahlen zu können
3.) Wenn Sie sehen, dass Sie nur durch Leistungsreduzierung und Verschlechterung und ggf. Erhöhung der Selbstbeteiligung die Beiträge noch zahlen können
Pauschal kann und werde ich Ihnen hier keinen Rat geben können. Aber wenn Sie dennoch das Thema angehen wollen am Besten so:
1.) Übersenden Sie mir den FRAGEBOGEN zu den Auswahlkriterien zur PKV
2.) Weiterhin am besten die Daten (oder eine Kopie des Versicherungsscheins) zu dem bisherigen Tarif und dem Beginn der Versicherung. Haben bisher Wechsel des Tarifes stattgefunden, dann gern auch diese.
3.) Müssen wir zwingend und ausführlich telefonieren um weitere Fragen zu klären, Modelle zu besprechen und weitere Einzelheiten abwägen
Und tun Sie sich selbst einen Gefallen. Lassen Sie sich nicht unter (Zeit-)druck setzen. Überlegen Sie genau und sorgfältig welche Möglichkeiten es gibt und welche Konsequenzen darin begründet liegen. Nur so kommen Sie an ein langfristig durchdachtes Ziel.
Tags: Central, CV3H, CV3N, EKE, EKN, KEH, Vario, Wechsel
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