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Archiv für November 2009
24.
November '09
Da hat man sich so viel Mühe gegeben den “richtigen” und passenden Krankenversicherer auszuwählen. Die Entscheidung ist nicht leicht gefallen und dann kam auch noch die Frage der “richtigen” Absicherung bei Berufsunfähigkeit.
Nun ist der Krankheitsfall eingetreten und das Krankengeld wird gezahlt. Soweit so gut. Nach einiger Zeit kommt jedoch unangenehme Post von der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung. Darin heißt es…
Sehr geehrter Herr …,
seit längerem beziehen Sie Krankengeld. Nach Durchsicht der Unterlagen müssen wir nun leider feststellen, das der Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten ist und somit endet das Krankentagegeld zum ..,.., 2009.
Aber- man hat ja vorgesorgt und informiert den Versicherer der Berufsunfähigkeit. Dieser aber sieht das etwas anders und schreibt:
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für die eingereichten Unterlagen. Aus unserer Sicht ist der bedingungsgemäße Zustand der Berufsunfähigkeit derzeit noch nicht eingetreten. Für die weitere Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir daher Ihre Mithilfe. Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen (…)
Dieses Problem ergibt sich sowohl bei einer gesetzlichen als auch privaten Kranken(tagegeld)versicherung. Trotz zweier (eigenständig guter) Versicherungen ist in diesem Fall keine Leistungspflicht gegeben, noch nicht.
Es kann somit durchaus passieren das der eine (KV) nicht mehr zahlt, der andere (BU) aber noch nicht.
Zwischenzeitlich gibt es im Bereich der Berufsunfähigkeitstarife jedoch Anbieter die dieses Problem erkannt haben und zu lösen versuchen. Bei einem Unternehmen ist dieses dann der Fall, wenn die BU und die PKV im gleichen Konzern abgeschlossen sind und eine entsprechende Vereinbarung besteht. Ein anderer Versicherer leisten (zumindest) eine Übergangsleistung wenn das Krankentagegeld eingestellt worden ist.
Daneben gibt es noch weitere Unternehmen die dieses Problem in bunten Prospekten darstellen und Lösungen suggerieren. Bedingungsgemäß ist dieses leider hier nicht geregelt.
Daher achten Sie beim Abschluss der PKV oder auch der BU unbedingt auf eine Abstimmung zwischen beiden Produkten. Sonst werden Sie im Leistungsfall “Opfer” des oben beschriebenen Problems. Das kann finanziell dann schnell zu Problemen führen, da die laufenden Kosten (meist auch die Beiträge zur BU Versicherung und die zur Krankenversicherung) weiter zu zahlen sind.
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Tags: BU, KT, Übergang
Veröffentlicht in Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung | 1 Kommentar »
23.
November '09
Nicht weil bald Weihnachten ist und alle Welt wieder was tut, sondern weil soziales Engagement aus meiner Sicht wichtig ist, hier mal ein extra Beitrag dazu.
Im Laufe des Jahres habe ich immer wieder mal einzelne Projekte unterstützt, welche ich hier exemplarisch auflisten möchte und auch kurz begründen möchte warum genau diese Projekte gefördert und unterstützt wurden.
Kinderhospiz Sternenbrücke
Ein Kinderhospiz in Hamburg, welches meiner Meinung nach Unterstützung verdient. Ich unterstützte dieses Projekt, welches in diesem Jahr 10 Jahre alt wird, einige Male in 2009 mit Sach- und Geldspenden.

Aktion Kinderlachen
Eine beeindruckende Aktion von meiner Hausärztin Antje Coordt aus Putbus und einem Kollegen. Hier werden unterschiedliche Projekte organisiert und weltweit direkte Hilfe geleistet. Schauen Sie einmal bei der Aktion vorbei und lesen Sie selbst.

Mc. Donalds Kinderhilfe
Auch diese wurde im laufenden Jahr unterstützt. Die Notwendigkeit Kinder und deren Entwicklung zu unterstützen ist meines Erachtens mehr als nötig. Aus diesem Grunde auch hier eine Beteiligung an der Spendenaktion.
Und zuletzt auch noch ein aktuelles Hilfsprojekt welches unterstützt werden sollte:
Madamfo Ghana
Hier widmet sich Frau Landgrafe selbstlos und mit viel Engagement der “Hilfe zur Selbsthilfe” in einem der ärmsten Länder der Erde. Sie unterstützt mit Ihrem Team den Bau von Brunnen, Schulen, Krankenhäusern oder kämpft gegen die Kindersklaverei.

Ich möchte bewusst weder für ein Projekt werden, noch konkrete Zahlen und Beträge nennen. Das muss letztendlich jeder für sich und nach seinen Möglichkeiten entscheiden. Und wenn man sich in Erinnerung ruft, das man für 1 EUR in manchen Ländern der Erde das Essen für bis zu drei Kinder oder eine lebensnotwendige Impfung sicherstellen kann, dann sieht man das auch kleine Hilfen “etwas bringen”.
Um es mit einem Zitat zu sagen:

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und wünsche mir das Sie sich, auch wegen diesem Beitrag das ein oder andere Projekt näher anschauen.
Ihr
Sven Hennig
Tags: Hilfsprojekte, Soziales Engagement, Spenden
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20.
November '09
Sie kennen das ja schon. Bereits von anderen Gesellschaften habe ich die entsprechenden Beitragsanpassungen veröffentlicht. Eine vollständige Übersicht über die Beitragsanpassungen können Sie in meinem Blog gern nachlesen.
Hier nun auch die Beitragsgarantien und Anpassungen der Alten Oldenburger Krankenversicherung.
Beitragsanpassung erfolgt in folgenden Tarifen:
A80/ 100 (und A80/100 A) Männer ca. +25%, Frauen um die +6%
A90/100 und A90/100 A bei Männern ca. +18-20% und Frauen von +8%
K/S, K/S A bei Frauen ca. +7 bis 10%
K20/ K20A bei Männern ca. 4-6%
Z100/80 und 100 bei Jugendlichen zwischen 3 und 18%
Weiterhin werden die Beihilfetarife A20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, AA20, BVA30, BV A20 bei Frauen und Kindern angepasst. Hier zwischen 3 und 21%
Auch hier gilt, keine übereilten Entscheidung. Wählen Sie sorgfältig Ihre Kriterien zur Privaten Krankenversicherung aus und entscheiden dann über Konsequenzen wie einem Wechsel der SB Stufe oder einem Tarifwechsel.
Tags: Alte Oldenburger, AOL, BAP, Beitragsanpassung
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19.
November '09
In der Praxis gibt es des Öfteren den Fall der unterschiedlichen Versicherung der Eltern. Der eine Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere in der Privaten Krankenversicherung. Daraus ergibt sich dann die Frage wo das Kind zu versichern ist.
Generell gilt: Jedes Kind kann entweder in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung versichert werden. Dabei stellt sich die Frage der beitragsfreien Familienversicherung gemäß §10 Sozialgesetzbuch V.
Auch wenn das Kind Anspruch auf Familienversicherung hat und sogar wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann es in der PKV versichert werden.
Als Hilfestellung finden Sie hier eine Übersicht “Wo ist das Kind zu versichern“, welche Sie auch im Downloadbereich als pdf Datei herunter laden können.

Entscheidend ist aber wie immer die Auswahl des richtigen Anbieters und die Berücksichtigung aller relevanter Auswahlkriterien zur Krankenversicherung.
Tags: Auswahl, Familienversicherung, GKV, Kinderversicherung, PKV
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18.
November '09
Gemäß BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an stärkere steuerliche Voraussetzungen geknüpft.
Warum das Ganze?
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, wie berichtet, die Rahmenbedingungen für die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungslösungen um. Um die “steuerliche Ausnutzung” zu verhindern, erlies das Bundesfinanzministerium das erwähnte Rundschreiben.
Was passiert nun?
Die neuen Gegebenheiten gelten für alle Rentenversicherungsverträge, welche nach dem 01. Juli 2010 abgeschlossen werden. Dann muss bereits bei Vertragsbeginn die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrages angegeben werden. Bisher (ab 31.12.2004) reichte es aus, wenn die konkreten Grundlagen und der Rentenfaktor zugesagt wurden. Bei Nichterfüllung (und nicht erfolgter Nachbesserung) sind die Beträge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, da es dann keine Rentenversicherung im steuerlichen Sinne mehr ist.
Rentenversicherungen die zwischen dem 01. 01. 2005 und dem 30. 06. 2010 abgeschlossen wurden sind von den Neuregelungen nicht betroffen.
Weiterhin wird der Rentenbeginn neu geregelt. Dieser darf maximal 10% von der der mittleren, verbleibenden Lebenserwartung abweichen. Ist die versicherte Person bei Vertragsbeginn zum Beispiel 35 Jahre alt und die vom Versicherer verwandte Sterbetafel geht von einer Lebenserwartung von 93 aus, so muss der späteste Rentenbeginn 85 sein. (93 Jahre -10% = 85)
Was ist mit vermögensverwaltenden Verträgen?
Ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn eine gesonderte Verwaltung der speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart ist, diese nicht auf öffentlich vertriebene investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten Indexes abbilden, beschränkt ist und der wirtschaftlich Berechtigte mittel- oder unmittelbar über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse bestimmen kann.
Diese Verträge können nur noch bis zum 01. 07. 2010 geheilt werden.
Mindesttodesfallschutz:
Ab dem 31. 03. 2009 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen müssen ein Mindesttodesfallschutz enthalten. Bei laufender Beitragszahlung muss dieser mindestens 50% der über die Vertragslaufzeit gezahlten Beiträge entsprechen. Bei Verträgen mit abweichender Beitragszahlungsdauer gelten weitere, detailliertere Regelungen.
Weitere Änderungen
gibt es unter anderem bei der steuerlichen Behandlung für Vertragsänderungen bei einem Wechsel der versicherten Person. Diese ist in jedem Fall steuerschädlich (ausgenommen Versorgungsausgleich bei ausgleichspflichtigen Ehegatten)
Auch die Regelungen bei Policendarlehen und der Auszahlung von gekauften Lebensversicherungen werden geändert.
Bei weiteren Fragen und der Prüfung der Versicherungsverträge ist Ihnen ihr (Steuer-) Berater gern behilflich.
Tags: BFM Rundschreiben, Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung
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