Regelhöchstsatz
Reha
Reha oder besser Leistungen zur Rehabilitation werden von den privaten Krankenversichern in unterschiedlicher Ausprägung erbracht. Hierbei handelt es sich um medizinisch nötige Reha Behandlungen nach entsprechenden Erkrankungen (z.Bsp. Herzinfarkt, Schlaganfall etc.)
Achten Sie bei der Auswahl darauf wie diese erstattet werden und welche Genehmigungen vorher nötig sind. Es existieren Tarifbedingungen welche bei bestimmten Erkrankungen Leistungen vorsehen, andere wiederum erst nach vorheriger (Prüfung und) Zustimmung.
Risikozuschlag
Rücktritt
Bei einem Rücktritt, zum Beispiel wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wird der Vertrag so behandelt, als hätte es keinerlei Vertrag gegeben. Empfangene Leistungen sind an die Beteiligten zurück zu geben.
Die Regelungen hierzu finden sich in den Paragraphen 19 (VVG neu) und 16 (VVG alt)
