Heilmittel
Hilfsmittel
Unter Hilfsmitteln versteht man (technische) Geräte, oder sonstige Hilfsmittel, welche körperliche Beschwerden lindern oder ausgleichen.
Beispielhaft seien hier Prothesen, Geräte zur Künstlichen Ernährung, so genannte lebenserhaltende Hilfsmittel, Rollstühle, Blindenhunde, Epithesen und dergleichen genannt.
In der PKV gibt es so genannte "Offene Hilfsmittelkataloge" oder auch geschlossene Kataloge mit offenen Formulierungen. z. Bsp. "Versichert sind alle lebenserhaltenen Hilfsmittel". Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers auf eine ausreichende Aufzählung und beschäftigen Sie sich mit den finanziellen Folgen.
Höchstsatz
Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung kann unter den Voraussetzungen des §2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geschlossen werden. Hierdurch wird ein abweichendes Honorar mit dem Arzt vereinbart, wenn mehr als der Höchstsatz berechnet werden soll.
Diese besondere Vereinbarung ist an strenge Vorgaben geknüpft. So darf diese nicht bei Notfall oder akuten Schmerzbehandlungen angewandt werden. Auch für die Ausgestaltung der Vereinbarung gibt es bestimmte Vorgaben. So müssen die Gebührenziffern und die Höhe der Sätze angegeben werden. Auch muss diese Vereinbarung schriftlich getroffen werden und den Hinweis enthalten, das unter Umständen von dem Versicherer nicht alle Kosten erstattet werden. Achten Sie daher darauf wie der jeweilige Tarif diese Leistung regelt.
