PKV - Fakten & Infos
Wer kann sich privat versichern?
Arbeiter und Angestellte, die monatlich EUR 4.162,50 oder jährlich EUR 49.950 verdienen. Durch die Änderungen im Zuge der Gesundheitsreform ist ein Überscheiten in mind. 3 aufeinanderfolgenden Jahren erforderlich.
Selbstständige und Freiberufler ohne Einkommensbegrenzung.
Studenten können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen.
Beihilfeberechtigte Personen, wie z. B. Beamte, erhalten eine Beihilfe zu ihren Krankheitsaufwendungen. Die private Krankenversicherung bietet so genannte Prozent- bzw. Quotentarife an, die auf die Beihilfe zugeschnitten sind.
Kündigungsfristen in der PKV
Sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder können ihre Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats wechseln. Wird die Krankenkasse gewechselt, müssen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse jedoch eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten einhalten.
Die Mindestvertragsdauer von 18 Monaten gilt nur dann nicht, wenn Sie als freiwilliges Mitglied kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, oder wenn Ihre Krankenkasse die Beitragssätze erhöht.
ACHTUNG: Bei den neuen Wahltarifen gelten längere Fristen. Auch bei Beitragserhöhungen ist eine Kündigung dann nicht ohne Weiteres möglich.
Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung
Ja, der so genannte Arbeitgeberzuschuss ist im Sozialgesetzbuch V gesetzlich geregelt. Sie finden diesen im Paragraphen 257. Dieser Zuschuss wird bis zu dem Höchstbeitrag gezahlt und schließt auch die Beiträge für die Kinder und einen u.U. mitversicherten Partner ein.
Die neuen Grenzen für das Jahr 2010 finden Sie hier.
